Eiszuschlag bezeichnet in der Linienschifffahrt einen prozentualen Zuschlag, der auf die Seefracht laut Tarif erhoben wird, um die erschwerten Transportbedingungen sowie das zusätzliche Risiko durch Eis im Fahrwasser auszugleichen.[1]

In Ostseehäfen werden zwischen November und April/Mai Eiszuschläge berechnet. Sie werden von Eisbrechergebühren unterschieden, die für das Freihalten der Fahrrinne anfallen. Eisbrechergebühren gehen zu Lasten des Schiffes, Eiszuschläge zu Lasten der Ladung.[2]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Stanger Media am 27. August 2009
  2. P. Brodie: ice surcharge. In: Dictionary of Shipping Terms. 6. Auflage. Taylor & Francis, 2013, ISBN 978-1-135-04622-4 (books.google.at).