Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme
Der Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz.[1]
Entstehung
BearbeitenDer Beruf wurde im Zuge der Neuordnung der industriellen Elektroberufe im Jahr 2003 neu geschaffen. 2007 erfolgte eine leichte Überarbeitung, bei der unter anderem die Prüfungszeiten modifiziert wurden.
Ausbildungsdauer und Struktur
BearbeitenDie Ausbildungszeit zum Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme beträgt in der Regel dreieinhalb Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.[2]
Der Beruf ist als Monoberuf strukturiert und wird in Einsatzgebieten vertieft. Diese sind:
- Wohn- und Geschäftsgebäude,
- Betriebsgebäude,
- Funktionsgebäude und -anlagen,
- Infrastrukturanlagen,
- Industrieanlagen.
Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn die Mindestanforderungen aus der Ausbildungsordnung vermittelt werden.
Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
Arbeitsgebiete
BearbeitenElektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme arbeiten als Dienstleister in Wohn- und Geschäftsgebäuden. Sie überwachen und steuern Gebäude- und Infrastruktursysteme, wie Einbruchmeldeanlagen, Klimaanlagen, Aufzugsanlagen etc.[3]
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ § 1 IndElAusbV 2007 - Einzelnorm. Ausbildungsverordnung. In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, 28. Juni 2018, abgerufen am 22. Februar 2021.
- ↑ Archivierte Kopie ( vom 3. August 2010 im Internet Archive) (PDF; 68 kB) Rahmenlehrplan zum Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme auf der Webseite der KMK. Abgerufen am 28. September 2010
- ↑ Archivierte Kopie ( des vom 2. April 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Ausbildungsprofil auf der Seite des BiBB. Abgerufen am 28. September 2010