Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler

Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Gebiet Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler ist ein mit Verordnung vom 10. September 1954 durch das Landratsamt Tettnang ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.35.008) im Gebiet der baden-württembergischen Stadt Tettnang im Bodenseekreis in Deutschland.

Naturschutzgebiet
„Endmoränenwall und Flachmoor
nördlich Rappertsweiler“
f1
Lage Tettnang-Rappertsweiler, Bodenseekreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 0,3752 km²
Kennung 4.35.008
WDPA-ID 320644
Geographische Lage 47° 39′ N, 9° 40′ OKoordinaten: 47° 38′ 46″ N, 9° 39′ 53″ O
Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler (Baden-Württemberg)
Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 10. September 1954
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen

Das rund 37 Hektar große Landschaftsschutzgebiet Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland. Es liegt südöstlich von Tettnang und südwestlich von Neukirch, zwischen den Neukircher Ortsteilen Elmenau im Norden, Wildpoltsweiler und Bernaumühle im Osten sowie den zu Tettnang gehörenden Ortsteilen Rappertsweiler im Süden und Wiesertsweiler im Westen. Direkt an das LSG Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler anschließend liegt nördlich das NaturschutzgebietBuchbach“. Nach Westen hin umschließt das LSG das Naturschutzgebiet „Loderhof-Weiher“.

Schutzzweck

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Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung eines von Endmoränenwällen eingerahmten schilfbewachsenen Flachmoors.

Siehe auch

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