Energiewesen
Sammelbegriff für die Gesamtheit aller Einrichtungen, Verfahren und Prinzipien der Gewinnung, des Transports, Handels und der Nutzung von Energie
Energiewesen ist ein Über- und Sammelbegriff, der von Verbänden, Verlagen und Behörden für alle rechtlichen, politischen, technischen und wirtschaftlichen Themen rund um die Energiewirtschaft verwendet wird.[1][2]
Zum Energiewesen zählen:
- die Energiewirtschaft mit den Bereichen Energiegewinnung, Energiespeicherung, Energietransport, Energiehandel und Energiedienstleistungen
- die Energietechnik mit den Fachgebieten Kraftwerkstechnik, elektrische Energietechnik, Energieverfahrenstechnik, Energiemaschinenbau, Kernenergietechnik und Regenerative Energietechnik
- die Energiepolitik, mit Energieberatung und ähnlichem
- das Energierecht
- die Energieforschung und -wissenschaften, als teils interdisziplinäre Fachgebiete der Physik, der technischen- und der Geowissenschaften
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
BearbeitenCommons: Energie – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Hauptaufgabengebiete nach Abteilung Energiewesen ( des vom 12. September 2010 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , Departement Bau und Umwelt, Kanton Glarus
- ↑ nach VDI-Fachbereich Energiewandlung und -anwendung – Fachausschuss Energieanwendung ( des vom 15. November 2010 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , Verein Deutscher Ingenieure