Engelmacher

Bezeichnung für Person, die illegal Schwangerschaftsabbrüche vornimmt

Als Engelmacher wird seit ungefähr 1920 in der älteren Umgangssprache eine Person bezeichnet, die illegal Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.[1][2] Als „Engelmacher“ können Ärzte, Hebammen oder Heiler, aber auch medizinisch nicht vorgebildete Personen tätig werden. Sie nehmen ihre Eingriffe oft auch unter hygienisch bedenklichen Bedingungen und ohne die nötige Kenntnis und Sorgfalt vor, so dass Komplikationen (z. B. Blutungen, Infektionen oder Unfruchtbarkeit) resultieren können. Auch Todesfälle der Schwangeren kamen und kommen vor. Schwangerschaftsabbrüche führen diese Personen oft mit nichtmedizinischen Instrumenten (z. B. Stricknadeln) oder Chemikalien und Hausmitteln (z. B. (giftige) Pflanzen oder Seifenlauge) durch.

Engelmacherin in einem Gemälde von Otto von Baditz, um 1884

In Ländern mit legalen Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs werden Engelmacher evtl. noch tätig, wenn die Fristen des legalen Abbruchs überschritten sind.

Als Engelmacherin wurde weiter ab Anfang des 19. Jahrhunderts eine Frau bezeichnet, die kleine und insbesondere uneheliche Pflegekinder absichtlich sterben ließ („zu Engeln machte“), um sich am Pflegegeld zu bereichern.[2][1]

Siehe auch

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Wiktionary: Engelmacher – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. a b Aleš Půda: Zur Theorie der Lehnprägung im deutsch-tschechischen Sprachkontakt: eine historisch-vergleichende Untersuchung im innerslavischen und europäischen Kontext, Peter Lang AG, 2010, S. 195 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  2. a b Sigrid Luchtenberg: Euphemismen im heutigen Deutsch. Mit einem Beitrag zu Deutsch als Fremdsprache. Lang, Frankfurt am Main 1985, ISBN 3-8204-5419-5 (Dissertation: Universität Bonn 1975 unter dem Titel: Sigrid Luchtenberg: Untersuchung zu Euphemismen in der deutschen Gegenwartssprache).