Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur“

Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur“ wurde im März 1992 vom Deutschen Bundestag aus eingesetzt, die zweite Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“ im September 1995. Sie befassten sich mit Aufarbeitung und Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Wiedervereinigung. Parallel zu juristischer Aufarbeitung und der Arbeit der BStU sollte sie vor allem „Beiträge zur politisch-historischen Analyse und zur politisch-moralischen Bewertung“ (Bundestag Drucksache 12/8720: 9) der SED-Diktatur leisten und Politikempfehlungen für den weiteren Umgang mit der DDR-Vergangenheit erarbeiten. Darüber hinaus sollte das Gremium einen Beitrag zur Versöhnung der Gesellschaft leisten, der Bevölkerung Hilfestellungen bei der Auseinandersetzung mit der DDR-Vergangenheit anbieten, im Dialog mit der Öffentlichkeit das demokratische Selbstbewusstsein stärken und die Weiterentwicklung einer gemeinsamen politischen Kultur unterstützen[1].

Ihren Abschlussbericht veröffentlichte die Kommission im Mai 1994, woraufhin der Bundestag die Einsetzung einer zweiten, stärker fokussierten Enquete-Kommission mit dem Titel „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“ beschloss. Diese sollte die Ergebnisse des ersten Gremiums weiter vertiefen und Beiträge zur gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit leisten. Außerdem sollte sie das demokratische Selbstbewusstsein der Bevölkerung weiter festigen, die innere Versöhnung der Gesellschaft vorantreiben sowie aktuelle Fragen des Wiedervereinigungsprozesses aufgreifen und Handlungsempfehlungen erarbeiten[2].

Einsetzung der Enquete-Kommission

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Nach Beschluss des Bundestags (Bundestag Drucksache 12/2330 vom 11. März 1992) konstituierte sich die Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ am 19. März 1992 und wählte den Abgeordneten Rainer Eppelmann (CDU/CSU) einvernehmlich zu ihrem Vorsitzenden[1]. Dabei umfasste die Kommission insgesamt 27 Mitglieder, die sich gemäß der Sitzverteilung im Parlament aus 16 Abgeordneten sowie elf externen Sachverständigen zusammensetzte. Die einzelnen Abgeordneten wurden jeweils von ihren Fraktionen benannt und stammten mehrheitlich aus Ostdeutschland.[3][4] (Näheres hierzu siehe Mitglieder).

Die vergleichsweise späte Einsetzung einer solchen Kommission wird in der Wissenschaft häufig auf die besondere Dynamik des Wiedervereinigungsprozesses zurückgeführt, da bereits vor der offiziellen Wiedervereinigung (3. Oktober 1990) auf Seiten der DDR mit der juristischen Aufarbeitung des Regimes begonnen wurde. Dabei kam es vor allem zu Anklagen wegen Amtsmissbrauchs, Korruption und Wahlfälschung[3]. Parallel dazu forderten viele Bürger eine Einsicht in die Akten des MfS. Daher wurde im Juni 1990 ein Sonderausschuss zur Kontrolle der Auflösung des MfS eingerichtet, der später häufig als Gauck-Behörde oder Stasi-Unterlagenbehörde bezeichnet wurde[3][5]. Auf diese Weise sollte vermieden werden, dass sich dieselben Fehler wie im Umgang mit der NS-Vergangenheit wiederholen, wo die „Überlebenden wie Bettler vor verschlossenen Archivtüren standen, weil Persönlichkeitsrechte der Täter mehr galten als die geraubte Würde [...] der Unterdrückten“ (Gauck, Joachim 2001: 63f).[6]

Erst als die anfängliche Euphorie nach der Grenzöffnung langsam verklang und die Probleme der Wiedervereinigung immer deutlicher spürbar wurden, ertönten Forderungen nach neuen Wegen der Aufarbeitung und zum Umgang mit der DDR-Vergangenheit. Als Ursache hierfür wird in der Literatur häufig die hohe Arbeitslosigkeit im Osten, die schwache Wirtschaft der DDR und die explodierenden Kosten der Wiedervereinigung genannt. Hinzu kommt außerdem, dass der Umbruchsprozess für viele Ostbürger mit einem „Kultur- und Konsumschock“ (Görtemaker, Manfred 2015)[7] einherging, obwohl die Maueröffnung in Ostdeutschland anfänglich als Befreiung und Chance verstanden wurde. Begleitet wurde dieses Klima zudem von wachsender Unzufriedenheit über die Strafprozesse, die wegen des juristischen Rückwirkungsverbots nur sehr wenige Akteure und Funktionäre der SED verurteilen konnten. Außerdem zeigten sich in der Gesellschaft erste Ansätze der Mystifizierung des MfS und der Verharmlosung des SED-Regimes[3][7][8].

Daher wurden Anfang der 1990er Jahre in einer breiten öffentlichen Debatte verschiedene Ideen und Konzepte für Tribunale diskutiert. Diese sollten über juristische Verfahren hinaus moralische Urteile fällen, politische Schuld diskutieren und zuweisen. Angestoßen durch den Bürgerrechtler Friedrich Schorlemmer wurde dabei auch die Einsetzung eines gesamtgesellschaftlichen Tribunals nach Vorbild der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika diskutiert[9]. Basierend auf dem Argument, dass dem Bundestag als höchster demokratisch gewählter Instanz eine besondere Verantwortung für die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit zukomme, entschieden sich die Abgeordneten im März 1992 schließlich für die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.[10][11]

Damit war das Gremium, wie bei Enquete-Kommissionen üblich, dem Parlament untergeordnet und setzte sich aus einer Kooperation von Abgeordneten und Experten zusammen. So konnte die Kommission eng an den Bundestag gebunden und gleichzeitig vermieden werden, dass ein Tribunal ohne demokratische Legitimation die DDR-Vergangenheit aufarbeiten würde[3]. Dabei wurde stets betont, dass die politisch motivierte Arbeit der Enquete-Kommission die juristische und wissenschaftliche Aufarbeitung der DDR nicht vorwegnehmen oder ersetzen dürfe[1][4].

Mit dem Ziel „Beiträge zur politisch-historischen Analyse und zur politisch-moralischen Bewertung zu erarbeiten“ (Bundestag Drucksache 12/7820: 9)[1], betrieb die Kommission zwischen 1992 und 1994 aufwändige Recherchen im Umfang von über 15.000 Seiten, die kondensiert in einem Abschlussbericht im Mai 1994 veröffentlicht wurden und in der Drucksache 12/7820 des Bundestags öffentlich einsehbar sind[12]. Während ihrer Arbeit führte die Enquete-Kommission 44 öffentliche und 37 nicht öffentliche Anhörungen durch, wobei insgesamt 327 Zeitzeugen und Wissenschaftler angehört wurden[1][4].

Mitglieder

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Ordentliche Mitglieder (Abgeordnete)[1]
Name Fraktion Position
Rainer Eppelmann CDU/CSU Vorsitzender
Hartmut Büttner (ab 10. 93) CDU/CSU
Wolfgang Dehnel (bis 11. 92) CDU/CSU
Susanne Jaffke (bis 9. 92) CDU/CSU
Harald Kahl (bis 10. 93) CDU/CSU
Hartmut Koschyk (ab 10. 93, Obmann ab 7. 93) CDU/CSU Obmann ab 7. 93
Rudolf Krause (bis 3. 93) CDU/CSU
Klaus-Heiner Lehne (von 10. 92 bis 10. 93) CDU/CSU
Maria Michalk (ab 3. 93) CDU/CSU
Günther Müller CDU/CSU
Dorothee Wilms (Obmann bis 7. 93) CDU/CSU Obmann bis 7. 93
Roswitha Wisniewski (ab 11. 92) CDU/CSU
Christel Hanewinkel (bis 9. 93) SPD
Stephan Hilsberg SPD
Regina Kolbe (ab 9. 93) SPD
Markus Meckel SPD Obmann
Margot von Renesse SPD stellv. Vorsitzende
Gert Weisskirchen SPD
Dirk Hansen FDP Obmann
Jürgen Schmieder FDP
Gerd Poppe Bündnis 90/Die Grünen Obmann
Dietmar Keller PDS/LL Obmann
Sachverständige[1]
Name Fachgebiet
Bernd Faulenbach Geschichtswissenschaft
Alexander Fischer Osteuropäische Geschichte
Karl Wilhelm Fricke Publizist
Martin Gutzeit Theologe und Berliner Landesbeauftragter für die Akten des MfS
Hans-Adolf Jacobsen (ab 3. 93) Politikwissenschaft
Walter Kempowski (bis 12. 92) Lehrer und Schriftsteller
Armin Mitter Geschichte
Martin-Michael Passauer Pfarrer und Superintendent des Kirchenkreises Berlin Stadt III
Friedrich-Christian Schroeder Jura (Strafrecht, Strafprozeßrecht und Ostrecht)
Hermann Weber Politikwissenschaft und Zeitgeschichte
Manfred Wilke Soziologie
Herbert Wolf Ökonomie

Aufgaben und Ziele

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Die Aufgaben der Enquete-Kommissionen sind in den ersten Abschnitten der Abschlussberichte sowie den Beschlussempfehlungen des Bundestags zu deren Einsetzung (Drucksachen 12/2597, 13/1535 und 13/1762) ausführlich dargestellt. Da sich die Aufgabenbereiche und Ziele von beiden Kommissionen zur Aufarbeitung und Überwindung des SED-Regimes stark überschneiden und ihre Arbeit im wissenschaftlichen Diskurs zumeist demselben Aufarbeitungs- bzw. Transitional Justice Prozess zugeordnet wird[13], wird im Folgenden nicht trennscharf zwischen den Aufgaben und Zielen beider Gremien unterschieden. Insgesamt lassen sich in den oben genannten Dokumenten fünf Hauptziele der beiden Enquete-Kommissionen identifizieren:

  1. Die Enquetekommissionen verfolgten einerseits das Ziel, die Geschehnisse in der DDR aus politisch-historischer und politisch-moralischer Perspektive aufzuarbeiten und zu bewerten (vgl. BTD 12/7820: 9). Auf diese Weise sollte vor allem ermittelt werden, was in der DDR passiert ist, wer daran in welchem Maß beteiligt war und wie damit in Zukunft umgegangen werden kann[3]. Wie die Formulierung des Ziels bereits vermuten lässt, handelte es sich hierbei in erster Linie um eine politisch motivierte Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit. Diese sollten nicht mit einer rein wissenschaftlichen Analyse der Geschehnisse verwechselt werden, weshalb in den Berichten vermehrt auf den politischen Charakter der Enquete-Kommissionen und ihrer Arbeit aufmerksam gemacht wird[1]. Da die Kommissare mit ihren begrenzten Ressourcen nicht der gesamten Komplexität der DDR-Vergangenheit gerecht werden konnten, legten sie bei ihrer Arbeit von Anfang an Schwerpunkte auf verschiedene Themenkomplexe. Zu diesen zählten: „1) Machtstrukturen und Entscheidungsformen im SED-Staat und die Frage der Verantwortung. 2) Rolle und Bedeutung der Ideologie, integrativer Faktoren und disziplinierender Praktiken in Staat und Gesellschaft der DDR. 3) Recht, Justiz und Polizei im SED-Staat. 4) Innerdeutsche Beziehungen und internationale Rahmenbedingungen. 5) Rolle und Selbstverständnis der Kirchen in den verschiedenen Phasen der SED-Diktatur. 6) Möglichkeiten und Formen abweichenden und widerständigen Verhaltens und oppositionellen Handelns, die friedliche Revolution im Herbst 1989 und die Wiedervereinigung Deutschlands“ (Bundestag Drucksache 12/7820: 10)[1].
  2. Das zweite Ziel knüpft direkt an die Ergebnisse des ersten Ziels an und versucht Verantwortlichkeiten zu benennen, verletztes Rechtsempfinden wiederherzustellen und die Opfer des SED-Regimes zu rehabilitieren. Dabei sollte die Suche nach historischer Wahrheit und gegenseitigem Verständnis dazu beitragen, die Würde und das verletzte Rechtsempfinden der Betroffenen wiederherzustellen und öffentlich anzuerkennen, sodass „sich die Menschen mit ihren unterschiedlichen Biographien im Einigungsprozeß besser wiederfinden“ (Bundestag Drucksache 13/1100: 11)[2]. Damit folgt das Ziel klar dem Prinzip einer „wiederherstellenden Gerechtigkeit“, das durch die Etablierung einer historischen Wahrheit über die Geschehnisse versucht, die Opfer zu rehabilitieren und ihnen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Das Leid der Betroffenen sollte so öffentlich anerkannt und entschädigt werden[14][15]. Dieser Schritt schien im Prozess der deutschen Wiedervereinigung notwendig, da die historische Wahrheit nach rund 40 Jahren DDR eines der wenigen Dinge ist, die für die Opfer des Regimes überhaupt noch wiederherzustellen war[15]; vor allem wegen der Probleme der juristischen Aufarbeitung.
  3. Zudem sollte das demokratische Selbstbewusstsein der Gesellschaft durch die Arbeit der Kommissionen gestärkt und Beiträge zur Weiterentwicklung einer gesamtdeutschen politischen Kultur entwickelt werden. Auf diese Weise sollte das freiheitliche Rechtsempfinden sowie der antitotalitäre Konsens in Deutschland manifestiert werden, um „allen Tendenzen zur Verharmlosung und Rechtfertigung von Diktaturen entgegen[zu]wirken“ (Bundestag Drucksache 13/11000: 11)[2]. Da dieses Ziel eher der Überwindung als der Aufarbeitung der SED-Diktatur zuzuordnen ist, beschäftigte sich vor allem die zweite Kommission mit diesem Thema. Um dieses Ziel zu erreichen, zeichnete die zweite Kommission zunächst den bisherigen Umgang mit den beiden Diktaturen (NS-Diktatur und SED-Diktatur) in Ost- und Westdeutschland detailliert nach, bevor sie Forschungsdesiderata nannte und Empfehlungen für den weiteren Umgang mit diesen aussprach[2].
  4. Viertens versuchten die Enquete-Kommissionen zur Versöhnung der Gesellschaft beizutragen, sodass sich „die Menschen mit ihren unterschiedlichen Biografien im Einigungsprozeß besser wiederfinden“ (Bundestag Drucksache 13/11000: 11)[2]. Hierbei sollten die Verantwortlichkeiten des SED-Regimes im Dialog mit der Öffentlichkeit geklärt und politisch-historisch bewertet werden[1][10]. Dies sollte sowohl zur Versöhnung von Opfern und Tätern des SED-Regimes beitragen, als auch zur „inneren Wiedervereinigung“ zwischen Bürgern der ehemaligen DDR und der BRD[3]. Aus den Abschlussberichten geht hervor, dass die Enquete-Kommissionen die gesellschaftliche Versöhnung vor allem durch historische Aufarbeitung und die Rehabilitierung der Opfer vorantreiben wollten. So wird beispielsweise im ersten Abschlussbericht resümiert, dass insbesondere die Opfer der SED-Diktatur ein Recht auf Wahrheit hätten: „Erst wenn die Wahrheit offengelegt und Schuld von den Tätern eingestanden ist, kann auch die Versöhnung zur Sprache gebracht werden“ (Bundestag Drucksache 12/7820: 281)[1]. Dieser Ansatz baut eng auf dem Konzept der historischen Wahrheit auf, das in Transitional Justice Prozessen häufig zum Umgang mit Konfliktbelasteter Vergangenheit genutzt wird[15].
  5. Letztens folgten die Kommissionen dem Auftrag Handlungsempfehlungen für den Bundestag, gesetzgebende Maßnahmen und sonstige politische Initiativen zu erarbeiten sowie Hinweise zur pädagogisch-psychologischen Verarbeitung der DDR-Vergangenheit zu liefern. Da die Gremien durch ihre Form der Institutionalisierung als Enquete-Kommissionen nur sehr eingeschränkte Mittel zur Verfügung hatten und beispielsweise weder Personen als Zeugen vorladen, noch Beschlussempfehlungen oder Gesetzesvorschläge direkt in den Bundestag einbringen konnten, finden sich in den Abschlussberichten vor allem Handlungsempfehlungen für die Abgeordneten[13][3]. Zudem beinhalten sie zahlreiche Empfehlungen für gesetzgebende Maßnahmen, politische Initiativen und Ansätze zur pädagogisch-psychologischen Verarbeitung und Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit.

Enquete-Kommission im wissenschaftlichen Diskurs

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Im wissenschaftlichen Diskurs werden die beiden Enquete-Kommissionen zur "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur" (1992–1994) und zur "Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit" (1995–1998) häufig als Wahrheitskommissionen klassifiziert und somit dem Instrumentarium der Transitional Justice zugeordnet. Für diese Einordnung spricht unter anderem, dass beide Gremien zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit eine Opferperspektive einnahmen. Zudem wurden sie zeitlich begrenzt und offiziell vom Bundestag aus eingerichtet, veröffentlichten einen frei zugänglichen Abschlussbericht und interagierten (wenn auch eingeschränkt) mit der Bevölkerung, indem sie öffentliche Sitzungen und Anhörungen von Opfern durchführten. Auf diese Weise erfüllen beide Enquete-Kommissionen formal die Merkmale von Wahrheitskommissionen nach der Definition von Priscilla B. Hayner[3][13][15][16][17]. Da die Ergebnisse der Gremien jedoch vor allem ein Fachpublikum erreichen, werden sie in der Literatur auch als Untersuchungskommission diskutiert.[18]

Allerdings wird ihr tatsächlicher Beitrag zur Versöhnung in einigen Publikationen nur als äußerst gering eingestuft.[3][19] So wird beispielsweise kritisiert, dass die Kommissionen die Öffentlichkeit zu wenig in den Aufarbeitungsprozess involviert habe und das öffentliche Interesse an ihrer Arbeit besonders gering ausfiel; vor allem im Vergleich zur juristischen Aufarbeitung und der Arbeit der BStU.[20] Zu den Hauptkritikpunkten im Diskurs um die Kommissionen gehört außerdem die eingeschränkte Interaktion mit der betroffenen Bevölkerung[20][21][22]. Auch ihr institutioneller Rahmen als Enquete-Kommission und die daraus resultierende Nähe zum Parlament wird häufig kritisiert, da dies die Gefahr einer Politisierung der Vergangenheitsdebatte birgt.[10][23]

Dennoch sollte die Arbeit der Kommissionen nicht auf diese Kritik beschränkt bleiben, indem auch die positiven Aspekte ihrer Arbeit hervorgehoben werden. Dazu zählt beispielsweise, dass beide Gremien durch ihre Arbeit entscheidend zur Aufarbeitung der ostdeutschen Geschichte beigetragen haben. Zudem gelten viele ihrer Empfehlungen nach wie vor als Richtlinien für parlamentarische Debatten in Deutschland[13][22].

Siehe auch

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Literatur

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  • Materialien der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ (12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages) Herausgegeben vom Deutschen Bundestag. Neben der Veröffentlichung als Bundestagsdrucksache bei Nomos, 9 Bände in 18 Teilbänden. Baden-Baden 1995. Auch Online einsehbar: Website
  • Eckhard Jesse: Die Materialien der zweiten Enquetekommission zur Enquetekommission zur SED Diktatur. In: „Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung“ 2001/2002, S. 484–488. Berlin 2001, ISBN 3-351-02681-1.

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f g h i j k Bundestag Drucksache 12/7820 1994: Bericht der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/12/078/1207820.pdf
  2. a b c d e Bundestag Drucksache 13/11000 1998: Schlußbericht der Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“. Online verfügbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/110/1311000.pdf
  3. a b c d e f g h i j Anne Krüger: „Keine Aussöhnung ohne Wahrheit“ – die Enquête-Kommissionen zur „Aufarbeitung“ und „Überwindung der SED-Diktatur“. In: Susanne, Buckley-Zistel; Thomas, Kater (Hrsg.): Nach Krieg, Gewalt und Repression: Der schwierige Umgang mit der Vergangenheit. Baden-Baden, S. 131–149.
  4. a b c Gabriele Metzler: Zeitgeschichte im Parlament. Die Materialien der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“. In: Historische Zeitschrift. Band 266, Nr. 1, 1998, S. 97–109, doi:10.2307/27631851, JSTOR:27631851.
  5. Kunst, Klaas.: Vergangenheitsaufarbeitung im Rahmen des Nation-building : Deutschland und Südafrika nach 1989. Kovač, Hamburg 2014, ISBN 978-3-8300-8119-7.
  6. Limbach, Jutta., Gauck, Joachim, 1940-: Wahrheitspolitik in Deutschland und Südafrika: drei Pfade zur Aufarbeitung der Vergangenheit. Offizin, Hannover 2001, ISBN 3-930345-27-7.
  7. a b Bundeszentrale für politische Bildung: Gestaltung der Wiedervereinigung | bpb. Abgerufen am 6. November 2017.
  8. DDR-Nostalgie - Dimensionen der Orientierungen der Ostdeutschen | Katja Neller | Springer. (springer.com [abgerufen am 6. November 2017]).
  9. Vorgeschichte. In: Enquete-Online. Abgerufen am 31. März 2021.
  10. a b c Rudnick, Carola S.: Die andere Hälfte der Erinnerung. Die DDR in der deutschen Geschichtspolitik nach 1989. transcript, Bielefeld 2011, ISBN 978-3-8376-1773-3.
  11. Bundestag Drucksache 12/2597 1992: Beschlußempfehlung und Bericht der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Geschichte und der Folgen der SED-Diktatur“. Online verfügbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/12/025/1202597.pdf
  12. [1]
  13. a b c d Hayner, Priscilla B.: Unspeakable truths: transitional justice and the challenge of truth commissions. 2nd ed Auflage. Routledge, New York, N.Y. 2011, ISBN 978-0-415-80635-0.
  14. Bacher, Georg,: Der Beitrag von Wahrheitskommissionen zur Friedenskonsolidierung und dauerhaften Versöhnung : das Beispiel Südafrika. Lang, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-631-52649-0.
  15. a b c d Assmann, Aleida: Von kollektiver Gewalt zu gemeinsamer Zukunft. Ein kritischer Rückblick auf das „Gedenkjahr 2009“. In: Assmann, Wolfgang R.; Graf v. Kalnein, Albrecht (Hrsg.): Erinnerung und Gesellschaft. Formen der Aufarbeitung von Diktaturen in Europa. Berlin 2011, S. 25–43.
  16. Alexander Hasgall: Anerkennung von Unrecht in Transitional-Justice-Prozessen. In: Handbuch Transitional Justice (= Springer Reference Sozialwissenschaften). Springer VS, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-02391-1, S. 27–44, doi:10.1007/978-3-658-02392-8_8.
  17. Eric Wiebelhaus-Brahm: What is a Truth Commission and Why Does it Matter? ID 1611719. Social Science Research Network, Rochester, NY 1. Mai 2009 (ssrn.com [abgerufen am 9. November 2017]).
  18. Rainer Huhle: »Transitional Justice« – Wege und Sonderwege. In: Kommunismusgeschichte.de. Bundesstiftung Aufarbeitung, 2022, abgerufen am 11. Juli 2024.
  19. Brigitte Weiffen: Transitional Justice. In: Handbuch Transformationsforschung. Springer VS, Wiesbaden 2015, ISBN 978-3-658-05347-5, S. 749–754.
  20. a b Jennifer A. Yoder: Truth without reconciliation: An appraisal of the enquete commission on the SED dictatorship in Germany. In: German Politics. Band 8, Nr. 3, 1. Dezember 1999, ISSN 0964-4008, S. 59–80, doi:10.1080/09644009908404568.
  21. Wüstenberg, Ralf K.: Aufarbeitung oder Versöhnung? Ein Vergleich der Vergangenheitspolitik in Deutschland und Südafrika. Brandenburgische Landeszentrale für Politische Bildung, Potsdam 2008, ISBN 978-3-932502-53-8.
  22. a b Andrew H. Beattie: Playing Politics with History: The Bundestag Inquiries into East Germany. NED - New edition, 1 Auflage. Berghahn Books, 2008, ISBN 978-1-84545-533-0, JSTOR:j.ctt9qd9wj.
  23. Thomas, Großbölting: Geschichte und Politik im wiedervereinten Deutschland. In: Handro, Saskia; Schaarschmidt, Thomas (Hrsg.): Aufarbeitung der Aufarbeitung. Die DDR im geschichtskulturellen Diskurs. Schwalbach/Ts 2011, S. 37–54.