Erbschaftsteuer in Estland
Estland kennt weder eine Erbschaft- noch eine Schenkungsteuer.[1] Werden ererbte oder unentgeltlich erworbene Immobilien aber verkauft, dann muss für den gesamten Erlös Einkommensteuer (2009: 21 %) bezahlt werden, es sei denn, bei der Immobilie handelt es sich um eine von dem Erben selbst benutzte Wohnung.[2][3]
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Viktor Kaasik: Erbrecht in Estland, in: Rembert Süß (Hrsg.): Erbrecht in Europa, 2. Aufl. 2008, Zerb Verlag, Angelbachtal, ISBN 978-3-935079-57-0, Seite 584 Tz. 119
- ↑ Erbrecht in Estland, V. Steuern und Gebühren
- ↑ kpmg.com: Estonia: Taxation of International Executives ( vom 7. Dezember 2008 im Internet Archive; PDF; 335 KB, S. 18, englisch)