Erbschaftsteuer in Norwegen

norwegische Steuerrecht

Norwegen erhebt weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer, beide Steuern wurden zum 1. Januar des Jahres 2014 abgeschafft. Allerdings steht es späteren Regierungen frei, die Steuer wieder einzuführen.[1]

Persönliche Steuerpflicht

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Die Steuer entsteht als Erbanfallsteuer, d. h. versteuert wird der vom Erben erworbene Teil des Nachlasses. Sie fließt der Gemeinde zu, in der der Erblasser (Schenker) wohnte (wohnt). Bei unbeschränkter Steuerpflicht unterliegt der gesamte Nachlass, auch soweit er sich im Ausland befindet, der Steuer. Sie besteht, wenn der Erblasser entweder in Norwegen wohnte oder norwegischer Staatsangehöriger war. Dies gilt nicht, wenn norwegische Staatsangehörige zum Todeszeitpunkt im Ausland ansässig waren und der Erwerb auch dort der Erbschaftsbesteuerung unterliegt.[2] In Norwegen gelegene Immobilien unterliegen stets der norwegischen Erbschaftsteuer.[3] Im Ausland gelegene Immobilien und Betriebe mit Sitz im Ausland werden auch bei unbeschränkter Steuerpflicht nicht in Norwegen besteuert, wenn sie im Ausland erbschaftsteuerpflichtig sind.[2]

Steuerfreistellungen

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Ehegatten und ihnen gleichgestellte registrierte Lebenspartner sind von der Erbschaftsteuer befreit. Das gilt auch für verheiratet oder registriert gewesene Partner und für nicht registrierte aber zusammenlebende Partner, wenn sie gemeinsam Kinder haben oder hatten.[4]

Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze

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Ansonsten werden zwei Steuerklassen gebildet,

  • Steuerklasse I: Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder und Eltern
  • Steuerklasse II: alle übrigen Personen[2]

Die Höhe der Erbschaftsteuer und die Freibeträge werden für jedes Jahr vom norwegischen Parlament festgesetzt. Für 2009 gelten folgende Beträge:

Der allgemeine Freibetrag beträgt für alle 470.000 Kronen (ca. 55.000 Euro), hinzu kommt noch ein Freibetrag in Höhe von 50 % der nationalen Grundversicherungssumme, der sich 2009 auf 35.128 Kronen (ca. 4.100 Euro) belief. Der zusätzliche Freibetrag gilt jeweils für ein Jahr für alle Erbschaften und Schenkungen und findet keine Anwendung auf Grundstücke und Beteiligungen an Unternehmen.[3][5] Bei minderjährigen und in Ausbildung befindlichen Kindern erhöht sich der Freibetrag von 470.000 Kronen für jedes Jahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres um 50.000 Kronen.[2]

Es gelten die sich aus der nachfolgenden Tabelle ergebenden Sätze.

Erbschaftsteuer Norwegen
(Steuerklasse III) [5]
Wertgruppe Kinder, Eltern alle anderen
bis 470.000 Kronen 0 0
470.000–800.000 Kronen 6 % 8 %
über 800.000 Kronen 10 % 15 %

Bewertung

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Die Steuer wird aus dem allgemeinen Wert des ererbten Nachlassteils berechnet. Besondere Bewertungsgrundsätze, die im Ergebnis zu Bewertungsabschlägen führen, finden bei der Bewertung von nicht notierten Anteilen an Kapital- und Personalgesellschaften, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie für das Wohnhaus Anwendung.[6]

Doppelbesteuerung und internationale Erbschaftsteuer

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Eine Doppelbesteuerung vermeidet das norwegische Erbschaftsteuerrecht grundsätzlich dadurch, dass im Ausland befindliche Nachlassteile von der norwegischen Steuer befreit sind, wenn sie im Ausland einer entsprechenden Besteuerung unterliegen.[6] Zudem hat Norwegen mit den anderen nordischen Ländern (Schweden, Dänemark, Finnland und Island) sowie der Schweiz und den USA Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer abgeschlossen.[7]

Schenkungsteuer

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Schenkungen unterliegen denselben Bestimmungen wie der Erwerb von Todes wegen, jedoch haftet neben dem Empfänger auch der Schenker für die Entrichtung der Steuer. Schenkungen, die der Erbe bis zu sechs Monate vor dem Erbfall vom Erblasser erhalten hat, werden dem steuerpflichtigen Erbteil zugeschlagen.[8]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Inheritance tax is abolished. Skatteetaten, abgerufen am 22. September 2021.
  2. a b c d Rembert Süß: Erbrecht in Norwegen, in Rembert Süß (Hrsg.): Erbrecht in Europa, 2. Aufl. 2008, Zerb Verlag, Angelbachtal, ISBN 978-3-935079-57-0, Seite 1087, Tz. 26
  3. a b KPMG: Tax facts Norway 2009, Nr. 9.1, abgerufen am 16. November 2012, (englisch) (Memento des Originals vom 18. Juli 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kpmg.no (PDF; 1,1 MB)
  4. Norjus, Kurze Übersicht über norwegische Erbregeln, abgerufen am 16. November 2012, (norwegisch)
  5. a b Norwegische Steuerverwaltung: Avgift på arv og gaver, S. 5, abgerufen am 16. November 2012 (norwegisch) (Memento des Originals vom 21. November 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.skatteetaten.no
  6. a b Rembert Süß: Erbrecht in Norwegen, in Rembert Süß (Hrsg.): Erbrecht in Europa, 2. Aufl. 2008, Zerb Verlag, Angelbachtal, ISBN 978-3-935079-57-0, Seite 1086f., Tz. 25
  7. Norwegisches Finanzministerium, Liste der DBA mit beschränktem Anwendungsbereich, abgerufen am 16. November 2012, (englisch)
  8. Norwegische Steuerverwaltung: Avgift på arv og gaver, S. 3, abgerufen am 16. November 2012, (norwegisch) (Memento des Originals vom 21. November 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.skatteetaten.no

Literatur

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  • Rembert Süß: Erbrecht in Norwegen, in Rembert Süß (Hrsg.): Erbrecht in Europa, 2. Aufl. 2008, Zerb Verlag, Angelbachtal, ISBN 978-3-935079-57-0, Seiten 1081–1087