Der auf Max Scheler zurückgehende Ausdruck Erfolgsethik bezeichnet Theorien der normativen Beurteilung menschlichen Handelns, die sich nicht an der subjektiven Gesinnung, sondern dem Handlungserfolg orientieren. Scheler stellt diese Theoriefamilie in Gegensatz zu einer anderen, die er Gesinnungsethik nennt und u. a. an der deontologischen Ethik exemplifiziert sieht.

Abgrenzungen

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Bei der reinen Erfolgsethik (oft auch als konsequentialistische oder teleologische Ethik bezeichnet) wird Handeln ethisch danach beurteilt, wie die Konsequenzen der vollzogenen Handlung ausfallen. Ein Beispiel für diese Bewertungshaltung ist der Utilitarismus, bei welchem Handlungsalternativen über das Produkt aus der Wahrscheinlichkeit des Eintretens der Konsequenz und dem Nutzen der Konsequenz bewertet werden.

Begriffsgeschichte

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Der Begriff geht besonders auf Max Scheler (1913) zurück, der zwischen Gesinnungsethik und Erfolgsethik unterschied, ähnlich wie Max Weber 1919 zwischen Verantwortungsethik und Gesinnungsethik. Kurt Latte führte den Ausdruck „Erfolgsethik“ 1920 im Kontext antiker Ethik ein.[1]

Einwände

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Kritisiert wird die Erfolgsethik, da sie von der Möglichkeit der Wahrheit von Beurteilungsalternativen ausgeht, die aber de facto dem Menschen nicht zur Verfügung stehen. Problematisch ist weiterhin, dass auch offenbar ungerechte oder unmenschliche Handlungen sich mit Hilfe der Erfolgsethik begründen lassen.

Siehe auch

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Literatur

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  • David Baumgardt: Gesinnungsethik oder Erfolgsethik? In: Philosophische Studien [Berlin]. 1, 1949, S. 91–110.
  • Hans Reiner: Gesinnungsethik und Erfolgsethik. In: Archiv für Rechts- u. Sozialphilosophie. Band 40, 1953, S. 520–533.
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Einzelnachweise

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  1. Tragödie, Idee und Transformation. In: Hellmut Flashar (Hrsg.): Colloquium Rauricum. Band 5. Verlag Walter de Gruyter, 1997, ISBN 978-3-519-07415-1, Arbogast Schmitt: Wesenszüge der griechischen Tragödie, S. 37.