Ergänzungswahl
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Ergänzungswahl steht für:
- die Ergänzung eines Gremiums aus den eigenen Reihen (Zuwahl) ohne Beteiligung Dritter, siehe Kooptation
- die Nachwahl einzelner Mitglieder eines Gremiums außerhalb des regelmäßigen Turnus’
- die Sudetendeutsche Ergänzungswahl zum Großdeutschen Reichstag 1938