Ernst Heinrich Zettwach

preußischer Verwaltungsjurist

Ernst Heinrich Zettwach (* 18. Mai 1787 in Kolberg; † 24. Juni 1857[1]) war ein preußischer Verwaltungsjurist.

Zettwach[2] trat am 27. April 1807 im Alter von 20 Jahren in den preußischen Justizdienst. 1812 war er Assessor beim Oberlandesgericht Marienwerder. Nach zwei Dienstjahren erfolgte seine Versetzung nach Stettin, wo er am 8. Mai 1816 zum Oberlandesgerichtsrat avancierte. 1833 wurde er als Hilfsarbeiter an das königliche Obertribunal berufen und am 15. November 1834 zum Mitglied des höchsten Gerichtshofes ernannt.[3] Vom Jahre 1842 bis 1848 wechselte er als Geheimer Oberjustizrat ins Ministerium für die Gesetzrevision, kehrte dann aber in seine alte Stellung am Obertribunal zurück.

Quasi in Nebentätigkeit wurde seine Kompetenz auch vom königlichen Staatsrat, von der Gesetzkommission, vom Oberzensurgericht sowie vom Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte in Anspruch genommen.[4]

Unter der laufenden Nr. 240 wurde Zettwach 1840 Mitglied der Gesetzlosen Gesellschaft zu Berlin.

Am 27. April 1857, anlässlich seines 50-jährigen Amtsjubiläums, verlieh ihm König Friedrich Wilhelm IV. den Stern zum bereits 1847 erhalten Roten Adlerorden II. Klasse mit Eichenlaub.[5] Er war Doktor der Rechte der juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin und Greifswald.

Zettwach hatte sich intensiv, auch publizierend mit der pommerschen Rechtshistorie und Anpassungsprozessen zum preußischen Recht auseinandergesetzt.[6] Er wirkte auch an der zehnbändigen 1855 in Berlin erschienenen Ausgabe der Entscheidung des Obertribunals mit.[7]

Er verstarb vermutlich in Berlin überraschend bei sonst bis zuletzt guter Gesundheit an einem Gehirnschlag.

  • Das Pommersche Lehnrecht nach seinen Abweichungen von den Grundsätzen des Preußischen Allgemeinen Landrechts. Brockhaus, Leipzig 1832 (Digitalisat)
  • Das Provinzial-Recht des Herzogthums Alt-Vor- und Hinter-Pommern nach Ordnung des Allgemeinen Landrechts dargestellt. Nicolai, Stettin 1835 (Digitalisat)
  • Das Statutar-Recht der Städte des Herzogthums Alt-Vor- und Hinter-Pommern nach Quellen des Allgemeinen Landrechts dargestellt. Nicolai, Stettin 1836 (Digitalisat)

Literatur

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  • Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals. Band 36 (3. Folge, Band 6), Heymann, Berlin 1857, S. VI–VIII
  • Die Protokolle des Preussischen Staatsministeriums 1817-1934/38. Band 4, Teil 2, S. 670
  • Adolf Friedrich Stölzel: Brandenburg-Preußens Rechtsverwaltung und Rechtsverfassung. Band 1, Berlin 1888, S. XL
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Einzelnachweise

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  1. Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege. Band 19, Nr. 27, S. 237, Todesanzeige 3. Juli 1857
  2. Dirk H. Müller nennt ihn Wilhelm v. Zettwach; vgl.: Adliges Eigentumsrecht und Landesverfassung. Berlin 2011, S. 195
  3. Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung. Band 44, Berlin 1834, S. 491
  4. Dirk Alvermann, Jürgen Regge: Justitia in Pommern. Münster 2004, S. 194
  5. Aemilius Ludwig Richter, Robert Schneider: Kritische Jahrbücher für deutsche Rechtswissenschaft, 6. Jg. Band 11, Leipzig 1847, S. 189; bereits 1839 hat er den Roten Adlerorden VI. Klasse, vgl.: Aemilius Ludwig Richter, Robert Schneider: Kritische Jahrbücher für deutsche Rechtswissenschaft, 4. Jg. Band 7, Leipzig 1840, S. 276 und 1843 den Roten Adlerorden III. Klasse erhalten, vgl.: Ernst Gotthelf Gersdorf: Leipziger Repertorium der deutschen und ausländischen Literatur, Band 1, Leipzig 1843, S. 179 oder Ordensliste 1845, S. 105, Nr. 1527
  6. Karl Christoph Albert Heinrich von Kamptz: Aktenmäßige Darstellung der preußischen Gesetzrevision. Berlin 1842, S. 197
  7. Johannes Emil Kuntze: Der Wendepunkt der Rechtswissenschaft. Leipzig 1856, S. 13