Ersatzmutter
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Ersatzmutter steht für:
- (rechtlich) Leihmutter
- (umgangssprachlich) Stiefmutter, neue Lebensgefährtin oder Ehegattin des Vaters nach Tod/Verlust der un-/verheirateten Mutter
- (technisch) Ersatzteil siehe Mutter (Technik)