Europäischer Entwicklungsfonds

Förderungsprogramm der Europäischen Union für Entwicklungsländer

Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist das wichtigste Hilfsinstrument der Europäischen Union im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) und den überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten (ÜLG). Der Entwicklungsfonds finanziert Projekte oder Programme, die zur wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Entwicklung der betreffenden Länder beitragen. Er umfasst mehrere Instrumente, wie nichtrückzahlbare Hilfe, Risikokapital und Darlehen an den Privatsektor. Der EEF wird von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union finanziert und ist noch nicht in den Haushalt der Europäischen Union eingegliedert.

Die Schaffung eines Entwicklungsfonds war bereits in der Urfassung des EWG-Vertrages vorgesehen.[1] Die Einrichtung des Europäischen Entwicklungsfonds selbst erfolgt jedoch erst durch besondere Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten, die jeweils für die in der Regel fünfjährige Förderperiode geschaffen werden.[2] Die Laufzeit der Entwicklungsfonds richtet sich im Allgemeinen nach den Partnerschaftsabkommen.

Für den 11. EEF (2015–2020) wurden 30,5 Mrd. EUR bereitgestellt. Vom Gesamtbudget wurden ca. 2,5 Mrd. EUR der Europäischen Investitionsbank (EIB) zugewiesen. Der 11. EEF hat eine Laufzeit bis Ende 2020. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure in den AKP-Staaten. Dies können öffentliche Einrichtungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen sowie natürliche Personen sein.[3]

Die bisherigen Entwicklungsfonds:

  1. EEF: 1959–1964
  2. EEF: 1964–1970 (Abkommen von Jaunde I)
  3. EEF: 1970–1975 (Abkommen von Jaunde II)
  4. EEF: 1975–1980 (Erstes Abkommen von Lomé)
  5. EEF: 1980–1985 (Zweites Abkommen von Lomé)
  6. EEF: 1985–1990 (Drittes Abkommen von Lomé)
  7. EEF: 1990–1995 (Viertes Abkommen von Lomé)
  8. EEF: 1995–2000 (Viertes Abkommen von Lomé und seine geänderte Fassung)
  9. EEF: 2000–2007 (Abkommen von Cotonou)
  10. EEF: 2008–2013 (Revidiertes Abkommen von Cotonou)
  11. EEF: 2015–2020

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Europäischer Entwicklungsfonds. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 11. Oktober 2021.
  2. Siehe zum Beispiel das Interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008–2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung finden. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 247, S. 32–45.
  3. Europäischer Entwicklungsfonds (EEF). (Memento des Originals vom 12. Juni 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.foerderdatenbank.de Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Förderdatenbank (Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU), abgerufen im März 2017.