Europäisches Medienfreiheitsgesetz

Das europäisches Medienfreiheitsgesetz ist ein am 11. April 2024 vom europäischen Parlament verabschiedetes Gesetz zum Schutz von Journalisten und Medien. Das neue Regelwerk soll insbesondere Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen. Die Vorschriften verpflichten die Mitgliedstaaten dazu, die Unabhängigkeit der Medien zu schützen und verbietet jegliche Einmischung[1].

Hintergrund

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Die Verordnung 2024/1083 des europäischen Parlaments und des Rates wurde mit 464 zu 92 Stimmen bei 65 Enthaltungen angenommen. Mit der Verordnung wird außerdem das Europäische Gremium für Mediendienste eingerichtet und ersetzt die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA)[2]. Die neuen Regeln untersagen es Behörden in jeglicher Weise Journalisten und Redakteure dazu zu drängen, ihre Quellen offenzulegen. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, sowohl die Androhung von Sanktionierung als auch die Überwachung oder Untersuchung von Büros sowie das Installieren von Überwachungssoftware zu unterlassen. Der Einsatz von Spähsoftware ist nur nach vorheriger Genehmigung durch eine Justizbehörde möglich, die wegen schwerer Straftaten ermittelt.

Gleichzeitig sollen Mechanismus gegen willkürliche Einschränkung der Pressefreiheit durch sehr große Online-Plattformen eingeführt werden. Das Gesetz verpflichtet außerdem Medien dazu, Informationen über Eigentumsverhältnisse offenzulegen.

Einzelnachweise

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  1. Medienfreiheitsgesetz: Mehr Schutz für Journalisten und Pressefreiheit in der EU | Aktuelles | Europäisches Parlament. 13. März 2024, abgerufen am 18. April 2024.
  2. Amtsblatt der Europäischen Union: VERORDNUNG (EU) 2024/1083 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt. 17. April 2024, abgerufen am 18. April 2024 (deutsch).