Das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau), im Langtitel Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien, vom 24. Juni 2004 hat als Artikelgesetz einige baurechtlich relevante Gesetze wie das Baugesetzbuch geändert.

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien
Kurztitel: Europarechtsanpassungsgesetz Bau
Abkürzung: EAG Bau
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Baurecht
Erlassen am: 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359)
Inkrafttreten am: 20. Juli 2004
GESTA: J017
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das EAG Bau diente der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Strategische Umweltprüfung bzw. Planumweltprüfung – PlanUP) sowie der Richtlinie 2003/35/EG über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme. Folge der Änderung des Baugesetzbuchs war insbesondere die Einführung der Umweltprüfung in der Bauleitplanung und damit eine grundlegende Änderung der Vorschriften über die Aufstellung der Bauleitpläne.

Literatur

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  • Ronald Kunze, Hartmut Welters: BauGB-Novelle 2004. Synopse und Änderungen im Überblick. Kissing, 2004.
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