Extravagantes Johannis XXII.

Teil des Corpus Iuris Canonici

Die Extravaganten Johannis XXII. sind ein Teil des Corpus Iuris Canonici.

Bernhard von Pavia, Breviarium extravagantium, 1779

Sie entstanden aus einer Überarbeitung des ersten sogenannten Anhangs zu den Clementinen. Der ursprüngliche Kompilator war Wilhelm von Montlezun.[1] Er verfasste sein Werk 1317. 1325 wurde seine Sammlung von Zenzelinus von Montpeiller neu zusammengefasst und zum Anhang der Klementinen gemacht.[2] Er fügte weitere Dekretalen hinzu. Um 1500 wurde sie nochmals von Jean Chappuis überarbeitet.[3]

Die Extravaganten sind nicht in die übliche Form von fünf Büchern geteilt, sondern nur in 14 Titel mit einer Untergliederung in Kapitel geordnet.[4]

Zitierweise: c. 2 Extrav. Joann. XXII, (titulus) IV.

Literatur

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Joseph Pohle, Michael Gierens: Lehrbuch der Dogmatik. Band, Nr. 3, 2022, ISBN 978-3-368-26826-8 (744 S.).
  2. Willibald Maria Plöchl: Geschichte des Kirchenrechts. Das Kirchenrecht der abendländischen Christenheit 1055 bis 1517. Herold Verlag, Wien 1953, OCLC 5657137.
  3. Jean Chappuis: Christliche Betrachtungen Auf Alle Tage Des Jahrs. Wie Auch Besonders Auf Die Hohe Das Jahr Hindurch Vorfallende Fest, Höchst-dienlich Eine Wahre Tugend Und Gottesforcht, Durch Erwegung Christlicher Grund-wahrheiten Einzuführen,. Volume, Nr. 2. Creative Media Partners, LLC, 2015, ISBN 978-1-344-76047-8 (696 S.).
  4. Carl Groß, Karl Groß: Lehrbuch des katholischen Kirchenrechts. mit besonderer Berücksichtigung der partikulären Gestaltung desselben in Österreich. Manz, 1894, S. 54–55 (426 S.).