FFH-Gebiet Fehrenholz

FFH-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein

Das FFH-Gebiet Fehrenholz ist ein NATURA-2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Schleswig Flensburg am Nordrand der Gemeinde Hasselberg zur Gemeinde Kronsgaard. Es hat eine Fläche von 19 ha und besteht vollständig aus Laubwald. Die größte Ausdehnung liegt in nordwestlicher Richtung bei 0,75 km, die höchste Erhebung beträgt 6 m über NN an der Westspitze.[1] Es ist von einem zentralen Bachlauf in südöstlicher Richtung durchzogen, in dem mehrere kleinere Bäche münden. Es hat 15 stehende Kleingewässer, die zum Teil durch die Bachläufe miteinander verbunden sind.[2] Das Gebiet befindet sich im Privatbesitz.

FFH-Gebiet Fehrenholz
Buchenhalle im Fehrenholz

Buchenhalle im Fehrenholz

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 19 ha
Kennung 1225-355
WDPA-ID 555517789
Natura-2000-ID DE1225-355
FFH-Gebiet 19 ha
Geographische Lage 54° 44′ N, 9° 59′ OKoordinaten: 54° 43′ 30″ N, 9° 58′ 32″ O
FFH-Gebiet Fehrenholz (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Fehrenholz (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 5 m bis 6 m
Einrichtungsdatum September 2004
Verwaltung Ministerium f. Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur u. Digitalisierung d. Landes SH
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

Bearbeiten

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet Fehrenholz wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 der Naturschutzbehörde der EU als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt.[3] Am 12. Oktober 2015 wurde der Managementplan für das FFH-Gebiet Fehrenholz vom damaligen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht.[4] Dieser wird laufend fortgeschrieben.

Das FFH-Gebiet liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Flensburger Förde und einer Hauptverbundachse des landesweiten Biotopverbundsystems.[5] Im FFH-Gebiet befinden sich zudem mehrere gesetzlich geschützte Kleinbiotope. Alle NATURA 2000-Gebiete unterliegen im Landesteil Schleswig dem Verschlechterungsverbot.[6]

Das Fehrenholz ist besonders bekannt für seine Artenvielfalt an Pflanzen.[7] Hervorzuheben ist die nachgewiesene hohe Anzahl von Primeln und Lungenkraut.[8]

FFH-Erhaltungsgegenstand

Bearbeiten

Als Erhaltungsgegenstände wurden zwei Lebensraumtypen der EU-Umweltbehörde gemeldet. Sie nehmen 96,3 % der Gebietsfläche ein. Beide erhalten in der Gesamtbeurteilung nur die Note C:[9]

FFH-Erhaltungsziele

Bearbeiten

Die beiden FFH-Erhaltungsgegenstände sind auch zu FFH-Erhaltungsziele für dieses Gebiet erklärt worden.

  • 9130 Waldmeister-Buchenwald
  • 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder

FFH-Analyse und Bewertung

Bearbeiten

In der Analyse und Bewertung sind als Einflüsse auf die Erhaltungsziele insbesondere die extensive Nutzung des Baumbestandes durch Einzelentnahme positiv zu bewerten. Es ist aber nicht auszuschließen, dass Auftragsunternehmen mit Baumerntemaschinen die Bodenstruktur durch Verdichtung negativ beeinflussen. Eine natürliche Verjüngung des Waldes ist durch den hohen Bestand an Schalenwild und damit Wildverbiss nicht zu erwarten. Der Altholzbestand ist für einen Naturwald zu gering. Somit ist eine bessere Bewertung im Sinne der Erhaltung oder gar Weiterentwicklung kurzfristig nicht möglich.

FFH-Maßnahmenkatalog

Bearbeiten

Aus der Analyse und Bewertung wurde im Managementplan ein Maßnahmenkatalog erstellt.[12] Als Arbeitspapier und zur einfacheren Nachverfolgbarkeit wurden die Maßnahmen tabellarisch in Maßnahmenblättern[13] und einer Karte festgehalten.[14] Schwerpunkt sind die Beibehaltung des Verzichts auf intensive Holznutzung, Räumung der Fließgewässer und Anpflanzung ortsfremder Baumarten.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

Bearbeiten

Das Monitoring erfolgt in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre.[15][16] Als Entwicklungsmaßnahme wurde der Ersatz von alten Verrohrungen der die Wege querenden Fließgewässer durch erhöhte Wege mit offenen Querrinnen vorgeschlagen. Mit Stand 20. Juli 2020 ist letztere Maßnahme noch nicht umgesetzt. Dadurch werden die Wege an diesen Stellen nach Starkregen aufgeweicht und teilweise unpassierbar, siehe Bildergalerie.

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[17] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) angerufen.[18] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[19] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[20] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[21] Hierzu wurden von der Generalanwältin des EuGH am 20. April 2023 die Schlussanträge gestellt.[22] Am 21. September 2023 hat der EuGH das Urteil gesprochen. Die Bundesrepublik Deutschland hat in drei Punkten der Anklage gegen Europäisches Recht verstoßen und im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Bundesrepublik Deutschland muss ihre eigenen Verfahrenskosten und die der Europäischen Kommission tragen.[23]

Bildergalerie

Bearbeiten
Bearbeiten
Commons: FFH-Gebiet Fehrenholz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Höchster Bereich im FFH-Gebiet Fehrenholz. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Dezember 2021.
  2. Managementplan FFH 1225-355 Fehrenholz. (PDF; 1381 KB) Karte 2 – Bestand -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 8. Oktober 2014, abgerufen am 12. Oktober 2022.
  3. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 1068 KB) DE1225355 Amtsblatt der Europäischen Union L 198/41. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 1–10, abgerufen am 28. Juni 2020.
  4. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1225-355 „Fehrenholz“. (PDF; 1068 KB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 12. Oktober 2015, S. 1–18, abgerufen am 28. Juni 2020.
  5. Managementplan FFH 1225-355 Fehrenholz. (PDF; 1169 KB) Karte 1 – Übersicht. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 8. Oktober 2014, abgerufen am 29. Juni 2020.
  6. Neufassung 2002 des Regionalplans für den Planungsraum V Landesteil Schleswig (Schleswig-Holstein Nord) des Landes Schleswig-Holstein – Kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. 5.3 Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft und Vorranggebiete für den Naturschutz, Ziffer (7), Absatz 4. In: Landesvorschriften und Landesrechtssprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 30. Juni 2020: „Für die NATURA 2000-Gebiete gilt das Verschlechterungsverbot. Es bedeutet, dass bestehende Nutzungen und Aktivitäten auch in Zukunft fortgesetzt werden können. Gleiches gilt auch für Projekte und Pläne, die den Erhaltungszielen für ein einzelnes Gebiet nicht entgegenstehen. Vor der Zulassung oder Durchführung von neuen Vorhaben und Maßnahmen ist jedoch künftig die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines entsprechenden Gebietes zu überprüfen.“
  7. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1225-355 „Fehrenholz“. (PDF; 1068 KB) Abb. I Geschützte und wertgebende Arten. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 12. Oktober 2015, S. 11, abgerufen am 28. Juni 2020.
  8. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1225-355 „Fehrenholz“. (PDF; 1068 KB) Abb. II Quell und Feuchtwaldarten. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 12. Oktober 2015, S. 12, abgerufen am 28. Juni 2020.
  9. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 1068 KB) DE1225355 Amtsblatt der Europäischen Union L 198/41. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 28. Juni 2020: „3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets“
  10. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  11. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 199–202, abgerufen am 26. Juli 2020.
  12. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1225-355 „Fehrenholz“. (PDF; 1068 KB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 12. Oktober 2015, S. 14–17, abgerufen am 28. Juni 2020.
  13. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1225-355 „Fehrenholz“. (PDF; 158 KB) Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 12. Oktober 2015, S. 1–13, abgerufen am 28. Juni 2020.
  14. Managementplan FFH 1225-355 Fehrenholz. (PDF; 1157 KB) Karte 3 – Maßnahmen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 29. September 2015, abgerufen am 28. Juni 2020.
  15. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1225-355 „Fehrenholz“. (PDF; 1068 KB) 7. Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 12. Oktober 2015, S. 17, abgerufen am 28. Juni 2020.
  16. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) in der konsolidierten Fassung vom 1. Januar 2007, abgerufen am 2. April 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 206, 22. Juli 1992, S. 10, Anhang I, Artikel 11. „Die Mitgliedstaaten überwachen den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume“
  17. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  18. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  19. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  20. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  21. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
  22. Tamara Capeta: Rechtssache C‑116/22 Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland. SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN TAMARA ĆAPETA. In: InfoCuria Rechtsprechung. Europäischer Gerichtshof, 20. April 2023, abgerufen am 13. August 2023.
  23. URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer). In der Rechtssache C‑116/22. In: curia.europa.eu. Europäischer Gerichtshof, 21. September 2023, abgerufen am 26. November 2023.