FFH-Gebiet Wald am Bordesholmer See

FFH-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein

Das FFH-Gebiet Wald am Bordesholmer See ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde in der Gemeinde Bordesholm.[1] Es liegt in der Landschaft Eider-Moränengebiet (Landschafts-ID 70211)[2], die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) als Landschaft mit geringerer naturschutzfachlicher Bedeutung bewertet wird.[3] Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland.

FFH-Gebiet Wald am Bordesholmer See
f1
Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 35 ha
Kennung 1826-302
WDPA-ID 555517936
Natura-2000-ID DE1826302
FFH-Gebiet 35 ha
Geographische Lage 54° 10′ N, 10° 0′ OKoordinaten: 54° 10′ 27″ N, 10° 0′ 20″ O
FFH-Gebiet Wald am Bordesholmer See (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Wald am Bordesholmer See (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 27 m bis 37,3 m
Einrichtungsdatum Mai 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG

Das FFH-Gebiet Wald am Bordesholmer See liegt westlich des Bordesholmer Sees und grenzt im Norden an die Wohnbebauung von Bordesholm. Es hat eine Fläche von 35 Hektar. Die größte Ausdehnung liegt in Nordsüdrichtung und beträgt 1,07 Kilometer. Die höchste Erhebung mit 37,3 Meter über NN befindet sich im Norden 40 Meter westlich der Straße Mühbrooker Weg.[4] Das Gelände fällt Richtung Bordesholmer See bis auf 27 Meter über NN ab.

Das FFH-Gebiet liegt auf einer Grundmoräne der Weichsel-Kaltzeit,[5] in deren Mitte in Höhe der Försterei sich ein Areal mit Geschiebesand befindet. Das FFH-Gebiet ist fast vollständig mit der FFH-Lebensraumklasse Laubwald bedeckt. Anfang des 19. Jahrhunderts war das FFH-Gebiet noch nicht bewaldet, siehe Bild 1. Auf der Karte des Deutschen Reiches von 1879 ist nur die westliche Hälfte des heutigen FFH-Gebietes bewaldet, wobei der Norden und der Süden mit Laub- und die Mitte mit Nadelbäumen bestockt war, siehe Bild 2.

Bild 1: Bordesholmer See um 1800
Bild 2: Bordesholmer See um 1879

Das FFH-Gebiet befindet sich vollständig im Besitz der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten A.ö.R. und ist Teil des Forstreviers Wildhof mit den Abteilungen 1916 und 1917.[6] Es wird von Nord nach Süd von einer viel befahrenen Gemeindestraße durchzogen und von Bürgern von Bordesholm und dem nur drei Kilometer entferntem Neumünster zur Naherholung genutzt, Es befindet sich im Gebiet ein dichtes Wegenetz für Wanderer. Im Norden ist ein Trimm-dich-Pfad angelegt und ein Waldkindergarten nutzt einen Teil des Waldes.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

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Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Mai 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im Oktober 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Oktober 2013 aktualisiert.[7] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde im Februar 2011 veröffentlicht.[8]

Das FFH-Gebiet liegt im Nordosten im am 11. Mai 1947 gegründeten Landschaftsschutzgebiet Westufer des Bordesholmer Sees.

FFH-Erhaltungsgegenstand

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Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen – Flächengröße [ha]
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Laut Standard-Datenbogen vom Oktober 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[9][10] FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[11]

Weniger als fünf Prozent der FFH-Gebietsfläche ist keinem FFH-Lebensraumtyp zugeordnet, siehe Diagramm 2. Hier handelt es sich im Wesentlichen um die Verkehrsfläche der Gemeindestraße und die Siedlung der Försterei Wildhof.

FFH-Erhaltungsziele

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Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[14]

  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder (Gesamtbeurteilung B)
  • 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Gesamtbeurteilung C)

FFH-Analyse und Bewertung

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Diagramm 3: Gesamtbeurteilung der FFH-LRT – Flächenanteil
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Diagramm 4: FFH-Gebiet Wald am Bordesholmer See – Flächenanteil
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Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen.[15] Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Die Gesamtbeurteilung der FFH-Lebensraumtypen im Gebiet ist bezogen auf den Flächenanteil aller FFH-Lebensraumtypen vollständig mit schlechter als gut (C) bewertet worden, siehe Diagramm 3. Diese Daten entstammen dem SDB vom Oktober 2013. Hauptgründe der schlechten Gesamtbeurteilung sind der zu geringe Bestand an stehendem und liegendem Totholz sowie älteren Habitatbäumen. Die natürliche Waldentwicklung ist durch den hohen Wildbestand eingeschränkt.

Für alle Waldgebiete der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten gelten in NATURA-2000-Gebieten gesonderte Handlungsgrundsätze.[16] Diese sorgen für die Einhaltung des Verschlechterungsverbotes in diesen Gebieten.[17]

Gut drei Viertel der FFH-Gebietsfläche unterliegen dem Schutzstatus eines FFH-Lebensraumtyps, knapp ein Achtel sind gesetzlich geschützte Biotoptypen nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 LNatSchG, siehe Diagramm 4. Bei Letzteren handelt es sich um Erlen-Bruchwald und sechs kleine Gewässer, die im gesamten Gebiet verteilt sind.

Tabelle 1: FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützte Biotope im FFH-Gebiet Wald am Bordesholmer See (Stand März 2022)
Lfd. Nr. Biotop-Nummer Schutzstatus Bezeichnung Fläche [m²] Erhaltungs-zustand Lage Kartierdatum
1 325646002-0401 LRT 9130 Waldmeister-Buchenwälder 272356 C !554.1747075510.005959554° 10′ 29″ N, 10° 0′ 21″ O 08.08.2017
2 325646002-0402 LRT + ges. gesch. Biotop 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften; FSe Eutrophes Stillgewässer 683 B !554.1745945510.003857554° 10′ 29″ N, 10° 0′ 14″ O 08.08.2017
3 325646002-0403 ges. gesch. Biotop WBe Erlen-Bruchwald 38321 !554.1730695510.002985554° 10′ 23″ N, 10° 0′ 11″ O 08.08.2017
4 325646002-0409 ges. gesch. Biotop WEe Erlen-Eschen-Sumpfwald 5639 !554.1722835510.006622554° 10′ 20″ N, 10° 0′ 24″ O 08.08.2017
5 325646002-0423 ges. gesch. Biotop FKy Sonstiges Kleingewässer 122 !554.1719375510.001733554° 10′ 19″ N, 10° 0′ 6″ O 08.08.2017
6 325646002-0404 ges. gesch. Biotop FKy Sonstiges Kleingewässer 133 !554.1719205510.001309554° 10′ 19″ N, 10° 0′ 5″ O 08.08.2017
7 325646002-0408 ges. gesch. Biotop FSy Sonstiges Stillgewässer 232 !554.1701235510.000487554° 10′ 12″ N, 10° 0′ 2″ O 08.08.2017
8 325646002-0407 ges. gesch. Biotop FKy Sonstiges Kleingewässer 145 !554.1693065509.999553554° 10′ 10″ N, 9° 59′ 58″ O 08.08.2017
9 325646002-0405 ges. gesch. Biotop FSy Sonstiges Stillgewässer 268 !554.1694345510.002112554° 10′ 10″ N, 10° 0′ 8″ O 08.08.2017
10 325646002-0424 ges. gesch. Biotop FKy Sonstiges Kleingewässer 64 !554.1681215509.999965554° 10′ 5″ N, 10° 0′ 0″ O 08.08.2017
11 325646002-0406 LRT + ges. gesch. Biotop 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften; FSe Eutrophes Stillgewässer 478 C !554.1675465510.003455554° 10′ 3″ N, 10° 0′ 12″ O 08.08.2017

FFH-Maßnahmenkatalog

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Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[18] Die Maßnahmen sind in einer Maßnahmenkarte[19] lokalisiert.

Schwerpunkt der Maßnahmen sind die Verbesserung des Wasserhaushaltes durch Einbau von Stauen in das bestehende Drainagesystem. Eine Unterhaltung der Entwässerungsgräben findet schon seit Jahren nicht mehr statt. Das Wegenetz soll so optimiert werden, dass die Bruchwaldbereiche nicht durchschnitten werden. Das LLUR stellt zwei Informationstafeln des landesweiten Besucher-Informations-Systems (BIS) auf, um Besucher über die Eigenheiten des FFH-Gebietes zu informieren.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

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Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden noch nicht veröffentlicht (Stand April 2022). Im Zeitraum 2016 bis 2019 wurde eine Nachkartierung des FFH-Gebietes mit Angabe der Biotop- und FFH-Lebensraumtypen durchgeführt, siehe Tabelle 1.

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Commons: FFH-Gebiet Wald am Bordesholmer See – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Managementplan FFH 1826-301 Wald am Bordesholmer See. (PDF; 377 kB) Karte 1: Übersicht. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 21. Januar 2011, abgerufen am 8. April 2022.
  2. FFH-Gebiet Wald am Bordesholmer See als Teil der Landschaft Eider-Moränengebiet. In: Schutzwürdige Landschaften. Bundesamt für Naturschutz, abgerufen am 8. April 2022.
  3. Eider-Moränengebiet. Landschaftssteckbrief Landschafts-ID 70211. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 8. April 2022.
  4. Höchste Erhebung im FFH-Gebiet Wald am Bordesholmer See. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. April 2022.
  5. Geologische Übersichtskarte von Schleswig-Holstein 1:250000. (JPG) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Geologischer Dienst, 2012, abgerufen am 28. Februar 2022.
  6. Wildhof (Abt. 1916-1917). Anlage 6: Auszug aus der Revierkarte. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Schleswig-Holsteinische Landesforsten A.ö.R., Februar 2011, abgerufen am 9. April 2022.
  7. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 43 kB) DE1826-302 Wald am Bordesholmer See. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2016, abgerufen am 9. April 2022.
  8. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1826-302 „Wald am Bordesholmer See“. (PDF; 1285 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2011, abgerufen am 9. April 2022.
  9. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, archiviert vom Original am 20. Oktober 2021; abgerufen am 23. Juli 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bfn.de
  10. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  11. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 43 kB) DE1826302 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2013, S. 3, abgerufen am 9. April 2022.
  12. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  13. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 199–202, abgerufen am 26. Juli 2020.
  14. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1826-302 „Wald am Bordesholmer See“. (PDF; 80 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 9. April 2022.
  15. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1826-302 „Wald am Bordesholmer See“. (PDF; 1285 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2011, S. 9–10, abgerufen am 9. April 2022.
  16. Arten- und Lebensraumschutz in Natura 2000-Landeswäldern. (PDF; 1577 KB) Erhalt und Pflege von Lebensraumtypen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), September 2009, S. 1–26, abgerufen am 9. Juni 2020 (als Druckwerk: ISBN 978-3-937937-41-0, Schriftenreihe LLUR SH – Natur; 16).
  17. Neufassung 2002 des Regionalplans für den Planungsraum V Landesteil Schleswig (Schleswig-Holstein Nord) des Landes Schleswig-Holstein – Kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. 5.3 Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft und Vorranggebiete für den Naturschutz, Ziffer (7), Absatz 4. In: Landesvorschriften und Landesrechtssprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 30. Juni 2020: „Für die NATURA 2000-Gebiete gilt das Verschlechterungsverbot. Es bedeutet, dass bestehende Nutzungen und Aktivitäten auch in Zukunft fortgesetzt werden können. Gleiches gilt auch für Projekte und Pläne, die den Erhaltungszielen für ein einzelnes Gebiet nicht entgegenstehen. Vor der Zulassung oder Durchführung von neuen Vorhaben und Maßnahmen ist jedoch künftig die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines entsprechenden Gebietes zu überprüfen.“
  18. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1826-302 „Wald am Bordesholmer See“. (PDF; 1285 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2011, S. 10–13, abgerufen am 9. April 2022.
  19. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1826-302 „Wald am Bordesholmer See“. (PDF; 550 kB) Bestand und Maßnahmenkarte. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, November 2010, abgerufen am 9. April 2022.