Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wurde von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingeführt. Rechtsanwälte können diesen Titel erwerben, wenn sie entsprechende fachliche Kenntnisse nach § 14h der Fachanwaltsordnung (üblicherweise durch erfolgreiches Bestehen eines sog. Fachanwalts-Lehrgangs) und eine nach § 5 Abs. 1 lit.o FAO vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachweisen können.

Nach § 14 h der Fachanwaltsordnung sind besondere Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz in folgenden Bereichen nachzuweisen:

Nach § 5 Abs. 1 lit.o FAO muss die Bearbeitung von 80 Fällen aus mindestens drei verschiedenen Bereichen des § 14h Nr. 1 bis 5 nachgewiesen werden, wobei auf jeden dieser drei Bereiche jeweils mindestens 5 Fälle entfallen müssen. Höchstens fünf Fälle dürfen Schutzrechtsanmeldungen sein, wobei eine Sammelanmeldung als eine Anmeldung zählt. Mindestens 30 Fälle müssen rechtsförmliche, davon mindestens 15 gerichtliche Verfahren sein.

Statistik

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Zum 1. Januar 2024 sind 1.364 Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland zugelassen.[1]

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Einzelnachweise

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  1. Bundesrechtsanwaltskammer, Statistiken, abgerufen am 2. Oktober 2024