Fachkraft für Fruchtsafttechnik

Ausbildungsberuf in Deutschland

Die Fachkraft für Fruchtsafttechnik ist in Deutschland ein staatlich anerkannter[1] Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.

Ausbildungsdauer und Struktur

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Die Ausbildungsdauer zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule[2].

Arbeitsgebiete

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Fachkräfte für Fruchtsafttechnik stellen Säfte und Erfrischungsgetränke her. Sie bereiten Rohware für die Produktion vor, verarbeiten Rohstoffe und mischen die erforderlichen Zutaten zu trinkfertigen Produkten. Die Einhaltung von hygienischen Vorschriften spielt dabei eine besondere Rolle. Fachkräfte für Fruchtsafttechnik finden ihren Arbeitsplatz in der Fruchtsaftindustrie, bei Betreibern von Mineralbrunnen und in der Erfrischungsgetränkeindustrie. Sie können aber auch in der Obstweinherstellung arbeiten.

Ausbildungsvergütung

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Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich in der Regel nach tarifvertraglichen Regelungen. Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. hat beispielsweise für Hamburg und Schleswig-Holstein die folgenden Ausbildungsvergütungen vereinbart:

  • 1. Ausbildungsjahr: 537,00 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 607,00 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 710,00 Euro.[3]

Berufsschule

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Für diesen Ausbildungsberuf existiert eine einzige Berufsschule in Deutschland, die Beruflichen Schulen im Rheingau in Geisenheim.

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Einzelnachweise

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  1. [1] (PDF; 54 kB) Ausbildungsordnung Fachkraft für Fruchtsafttechnik bei juris. Abgerufen am 13. Oktober 2010.
  2. [2] (PDF; 987 kB) Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik. Abgerufen am 13. Oktober 2010
  3. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 14. Dezember 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hk24.de (PDF; 69 kB) Information der Handelskammer Hamburg zur Ausbildungsvergütung. Abgerufen am 13. Oktober 2010.