Feuerungs- und Schornsteinbauer

Berufsbezeichnung

Der Feuerungs- und Schornsteinbauer ist ein staatlich anerkannter[1] Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.

Errichtung des Schornsteins des Kraftwerks Thierbach durch polnische Monteure im Jahr 1968.
Errichtung des Schornsteins des Kraftwerks Thierbach durch polnische Monteure im Jahr 1968.

Ausbildungsdauer und Struktur

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Die Ausbildungsdauer zum Feuerungs- und Schornsteinbauer beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb, Ausbildungszentrum und Berufsschule[2]. Die Ausbildung ist im Blockunterricht. Es handelt sich um die zweite Stufe einer Stufenausbildung zum Hochbaufacharbeiter.

Arbeitsgebiete

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Feuerungs- und Schornsteinbauer stellen feuerfeste Baukonstruktionen für Feuerungen und Abgaskanäle aus Steinen her. Sie bauen Schornsteine, stellen Abgasanlagen aus Fertigteilen her und kümmern sich um einen ausreichenden Blitzschutz. Sie finden ihren Arbeitsplatz im Industriebau, im Wohnungsbau und im öffentlichen Bau. Sie können sowohl in der Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung von feuerfesten Konstruktionen eingesetzt werden, wie auch im Neubau.

Ausbildungsvergütung

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Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich häufig nach tarifvertraglichen Festlegungen. Der Bauindustrieverband Hamburg e.V. hat beispielsweise folgende Vergütungen vereinbart:[3]

  • 1. Ausbildungsjahr: 614,00 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 943,00 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.191,00 Euro.

Bekannte Schornsteinbauer

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  • Fred Dibnah war ein auf Abrisse spezialisierter englischer Schornsteinbauer (Steeplejack) und Fernsehmoderator für technikgeschichtliche Sendungen.

Einzelnachweise

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  1. [1] (PDF; 630 kB) Ausbildungsordnung der Bauwirtschaft auf juris. Abgerufen am 11. Oktober 2010.
  2. [2] (PDF; 385 kB) Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft. Abgerufen am 11. Oktober 2010
  3. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 20. August 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hk24.de (PDF; 69 kB) Information zur Ausbildungsvergütung der Handelskammer Hamburg. Abgerufen am 11. Oktober 2010
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