Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz

deutsches Artikelgesetz

Das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (Abkürzung FRUG) ist ein deutsches Artikelgesetz, mit dem die Umsetzung der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente in nationales Recht erfolgt.

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission
Kurztitel: Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Abkürzung: FRUG (nicht amtlich)
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Kapitalmarktrecht
Erlassen am: 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330)
Inkrafttreten am: Überwiegend 1. November 2007
Letzte Änderung durch: Art. 19a Nr. 4 G vom 21. Dezember 2007
(BGBl. I S. 3089, 3139)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
28. Dezember 2007
(Art. 20 G vom 21. Dezember 2007)
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Aus dem Gesetz ergeben sich umfangreiche Änderungen für den Wertpapierhandel und somit vor allem im Wertpapierhandelsgesetz. Als Artikel 2 enthält es zudem ein neues Börsengesetz, welches am 1. November 2007 das alte Börsengesetz abgelöst hat. Zum selben Zeitpunkt treten auch die meisten Änderungen durch das FRUG in Kraft. Lediglich die Ermächtigungen zum Erlass von Verordnungen sind bereits am Tage nach der Verkündung in Kraft getreten.

Auf Grundlage der durch das FRUG ins Wertpapierhandelsgesetz aufgenommenen Ermächtigungen wurde am 20. Juli 2007 die Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung, kurz WpDVerOV) erlassen. Bei den Pflichten eines Finanzinstrumente anbietenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens (Sparkassen, Banken und andere Anbieter von Finanzdienstleistungen) gegenüber ihren Kunden handelt es sich im Wesentlichen um Richtlinien zu folgenden Themen (hier stark verkürzt wiedergegeben):

  • Einstufung des Kunden (Klassifizierung nach dem Grad der Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Finanztiteln)
  • Gestaltung von Kundeninformationen
  • Vom Kunden einzuholende Informationen
  • Berichtspflichten gegenüber Kunden
  • Bearbeitung von Kundenaufträgen (wird sehr differenziert behandelt)
  • Organisations- und Aufzeichnungspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

Ebenfalls am 20. Juli 2007 erließ das Bundesministerium der Finanzen die Erste Verordnung zur Änderung der Finanzanalyseverordnung und regelt damit im Wesentlichen Organisationspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Beide genannten Verordnungen traten wie das FRUG am 1. November 2007 in Kraft.

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