Forst Sankt Zeno

ehemaliges gemeindefreies Gebiet im Landkreis Berchtesgadener Land in Bayern

Der Forst Sankt Zeno ist eine Gemarkung im Landkreis Berchtesgadener Land und war bis zum 31. Dezember 2010 ein gemeindefreies Gebiet.

Forst Sankt Zeno
Lage des Forstes Sankt Zeno im
Landkreis Berchtesgadener Land
in den Grenzen zum Zeitpunkt vor der Auflösung
(d. h. ohne den früher nach Bayerisch Gmain eingegliederten Teil)
Art der Regionaleinheit:
Gemeindefreies Gebiet
(aufgelöst)
Lage: östlich von Schneizlreuth
Koordinaten: 47° 39′ 59″ N, 12° 52′ 34″ OKoordinaten: 47° 39′ 59″ N, 12° 52′ 34″ O
Land: Bayern
Regierungsbezirk: Oberbayern
Landkreis: Landkreis
Berchtesgadener Land
AGS: 09 1 72 453[1]
Regionalschlüssel: 09 1 72 9453 453
Gemarkung: Forst Sankt Zeno
Fläche 12,26 km²[1]
Bevölkerung unbewohnt
Höhe 1200 m (Dalsenalm)
Gliederung 3 Gemarkungsteile
in 3 Gemeinden
Der Predigtstuhl im Lattengebirge liegt im Forst Sankt Zeno,
an der neuen Gemeindegrenze zwischen
Schneizlreuth und Bad Reichenhall.

Geographie

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Geographisch gehört das Gebiet zum Lattengebirge und liegt damit am nördlichen Rand der Berchtesgadener Alpen.

In dem Gebiet befinden sich die Moosen-Alm, die Dalsenalm, die Lattenbergalm, die Untere Schlegel-Alm, die bereits einmal aufgelassen war, 1978 aber wieder bestoßen wurde, sowie die aufgelassenen Almen Obere Schlegel-Alm und Rötelbach-Alm.

Vom Bad Reichenhaller Ortsteil Karlstein führt die Predigtstuhlbahn auf den 1614 Meter hohen Predigtstuhl, wo sich die Selbstversorgerhütte Teisendorfer Hütte der Alpenvereinssektion Teisendorf sowie das Hotel Predigtstuhl befinden. Die Gemarkungsgrenze verläuft in Gipfelnähe. Bergstation und Hotel, die mit ihren Flurstücken zusammen seit 2015 den neuen Ortsteil Auf dem Predigtstuhl bilden, gehören ebenso wie die Teisendorfer Hütte zur Gemarkung Bad Reichenhall, während der Gipfel in der Gemarkung Forst Sankt Zeno liegt.

Gemarkung

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Die Gemarkung mit einer Fläche von etwa 1488,3 Hektar[2] hat 123 Flurstücke[3] und drei Gemarkungsteile:[4]

Die Gemarkung grenzt im Norden an die Gemarkungen Bad Reichenhall (099950) und Bayerisch Gmain (099952), im Osten an die Gemarkung Bischofswiesener Forst, die Gemarkung Forst Taubensee (099968) grenzt im Osten und Süden an, die im Westen benachbarten Gemarkungen sind Jettenberger Forst (099967) und Jettenberg (099946).

Gemeindefreies Gebiet

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Das gemeindefreie Gebiet wurde zum Jahresende 2010 aufgelöst, hatte ursprünglich einer Fläche von 14,89 km²[5] und zuletzt 12,26 km².[1]

Zwischen 1975 und 1979 erfolgte die Eingliederung des nördlichen Teils mit einer Fläche von 261,63 Hektar nach Bayerisch Gmain. Dadurch wurde eine Arrondierung des bis dahin räumlich zerschnittenen Gemeindegebiets erreicht, und die verbleibende Fläche des gemeindefreien Gebietes verringerte sich von 14,89 auf 12,27[6] km².

Mit dem 1. Januar 2011 wurde das gemeindefreie Gebiet vollständig aufgelöst und in Teilen der Stadt Bad Reichenhall und der Gemeinde Schneizlreuth zugewiesen. In die Stadt Bad Reichenhall wurden die Flurstücke mit den Nummern 35, 36, 36/2, 36/3, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 60, 61, 62, 62/8, 62/9, 63 und 64 mit einer Gesamtfläche von 260,50 Hektar eingegliedert, und in die Gemeinde Schneizlreuth die Flurstücke mit den Nummern 37, 38, 39, 40, 41, 41/2, 42, 43, 46, 47, 47/1, 65, 68, 69, 70, 70/1, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 87, 89, 90, 91, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 109, 110, 111, 114, 115, 116, 117, 118, 121, 122, 123, 124 und 125 mit einer Gesamtfläche von 966,50 Hektar. Zudem wurde zeitgleich das Flurstück Nr. 24/1 der Gemarkung „Forst St. Zeno“ von der Gemeinde Bayerisch Gmain nach Schneizlreuth umgemeindet.[7]

Kein Teil des früheren gemeindefreien Gebiets Forst Sankt Zeno grenzt an die frühere Gemeinde St. Zeno, wie aufgrund der Namensgleichheit vermutet werden könnte. Die beiden Gebiete sind durch Flächen der Gemarkung Bayerisch Gmain mit einer Breite von mindestens 1200 Metern getrennt.

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Commons: Forst Sankt Zeno – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. a b c Die gemeindefreien Gebiete Bayerns Stand: 1. Februar 1995. In: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (Hrsg.): Statistische Berichte. A V 2 - S/95, April 1995, S. 9.
  2. Auskunft ADBV Freilassing vom 4. Mai 2023
  3. Gemarkung Forst Sankt Zeno. Abgerufen am 10. Juli 2022.
  4. Gemarkungs- und Gemeindeverzeichnis. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, 7. Juli 2022, abgerufen am 2. Juli 2022.
  5. Amtliches Verzeichnis der gemeindefreien Gebiete Bayerns. In: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Beiträge zur Statistik Bayerns. Heft=276, November 1966, S. 14 (Digitalisat [PDF]).
  6. Die gemeindefreien Gebiete Bayerns Stand: 1. Januar 1983. In: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (Hrsg.): Statistische Berichte. A V 2 - S/83, März 1983, S. 8 (Digitalisat [PDF]).
  7. Rechtsverordnung über die Auflösung des gemeindfreien Gebiets "Forst Sankt Zeno" ... In: Oberbayerisches Amtsblatt. Nr. 26, 2010, S. 264 (online [PDF]).