Forstbetriebsgemeinschaft Oberallgäu

Die Forstbetriebsgemeinschaft Oberallgäu e.V. (FBG OA) wurde im Februar 1969 gegründet, untergliedert sich in 12 weitere Ortsvereinigungen und ist als forstlicher Verband im südlichen Oberallgäu für seine Mitglieder tätig. Der Status als Forstbetriebsgemeinschaft nach dem Bundeswaldgesetz ist staatlich anerkannt, die FBG ist gemeinnützig. Durch die Bündelung vieler Kleinmengen und Einzelmaßnahmen kompensiert die FBG den Nachteil der Kleinmengen und erzielt hohe Erträge auch für die kleinen Waldbesitzer.

Forstbetriebsgemeinschaft Oberallgäu
(FBG OA)
Rechtsform Eingetragener Verein
Gründung 8. Dezember 1969
Sitz Immenstadt im Allgäu
Zweck Privaten, kommunalen und genossenschaftlichen Waldbesitz fördern sowie die Bewirtschaftung aller angeschlossenen Waldflächen nachhaltig verbessern.
Website www.fbg-oa.de

Geschichte

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Die Gründungsversammlung fand am 8. Dezember 1969 im Gasthaus Engel statt. Auf Initiative von Bauernverbands-Kreisobmann Hans Rist kamen 37 Waldbesitzer zusammen, um die Forstbetriebsgemeinschaft Oberallgäu e.V. zu gründen. 1979 bestand die FBG OA aus 687 Mitgliedern mit einer Waldfläche von ca. 8500 ha, die auf 9 Ortsvereinigungen aufgeteilt waren. Im Jahr 2000 bestand die FBG OA aus 20.000 ha Mitgliederfläche, die sich auf 2000 Mitglieder aufteilten. In den folgenden Jahren wurden Kooperationen und Verbände für die übergeordnete Interessenstärkung aufgebaut und Dienstleistungen immer weiter ausgebaut. Seit 2016 hat die FBG OA ihren Sitz im Grünen Zentrum in Immenstadt. Derzeit steht die Forstbetriebsgemeinschaft Oberallgäu e.V. bei ca. 3100 Mitgliedern und einer Fläche von ca. 26.800 ha Wald (Stand: 12. Januar 2024).[1]

Vereinsorgane/Struktur

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Die Organe sind:

  • Vorstand
  • Mitgliederversammlung

Vorstand

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Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzendem und 6 weiteren Mitgliedern als Beisitzer. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 6 Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

Mitgliederversammlung

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Die Mitglieder üben ihre Rechte grundsätzlich in der Mitgliederversammlung aus. Die in der Satzung zugewiesenen Aufgaben sind unter anderem die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer, die Genehmigung des Haushaltsplans und Beschlussfassungen.

Zweck und Aufgaben

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Entsprechend ihrer Satzung verfolgt sie den Zweck und das Ziel, den privaten, kommunalen und genossenschaftlichen Waldbesitz zu fördern sowie die Bewirtschaftung aller angeschlossenen Waldflächen nachhaltig zu verbessern.

Dienstleistungen

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Forstbetriebsarbeiten

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  • Planung von Pflege, Durchforstung und Holzeinschlag bis hin zum Komplettservice (ab Stock)
  • Auszeichnen von Beständen und Rückegassen
  • Häckseln von Restholz
  • Pflanzung und Zaunbau

Vermarktung von Waldprodukten

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  • Stammholz
  • Wertholz
  • Laubholz
  • Industrie- und Brennholz
  • Hackgut
  • Saatgut

Waldbetreuung und fachliche Unterstützung

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  • Waldbauberatung und Waldbegänge
  • Planung, Organisation und Überwachung sämtlicher Waldarbeiten sowie deren Abrechnung
  • Borkenkäferkontrolle
  • Kontrolle von Pflanzungen und Zäunen
  • Verkehrssicherungspflicht
  • Wildschadensmeldungen
  • Forstliche Förderabwicklung

Forstgutachten, Planungen und Waldverkauf

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  • Waldwertschätzungen
  • Nutzungseinschätzungen und Nutzungsplanungen
  • Erschließungsplanungen
  • Forstbetriebsplanungen

Forstpflanzen

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  • Forstpflanzen nur von spezialisierten Forstbaumschulen aus dem süddeutschen Raum
  • Standort- und höhenlageangepasste Pflanzen
  • ZüF-zertifizierte Pflanzen (Zertifizierungsring für überprüfbare Forstliche Herkunft)

Grenzsteinsuche mittels GPS

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  • Grenzsteinfindung, keine amtliche Grenzsteinvermessung oder Abmarkung.

Motorsägenkurse

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[2]

  • Verschiedene Fäll- und Schnitttechniken im Schwachholz
  • Sicheres Zufallbringen von Hängern
  • Pflege und Wartungsarbeiten an der Motorsäge
  • Arbeitsorganisation bei der Waldarbeit
  • Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften "Forsten"

Maschinenverleih

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  • Leihmaschinen für die Eigennutzung (Nur für Mitglieder)

Vereinsgebiet

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Der Wirkungsbereich der FBG erstreckt sich auf die Waldflächen ihrer Mitglieder im Bereich der Städte, Marktgemeinden und Gemeinden, einschließlich der zugehörigen Ortsteile im Landkreis Oberallgäu: Bad Hindelang, Balderschwang, Blaichach, Bolsterlang, Burgberg, Fischen, Immenstadt, Missen-Wilhams, Obermaiselstein, Oberstaufen, Oberstdorf, Ofterschwang, Oy-Mittelberg, Rettenberg, Sonthofen, Waltenhofen, Wertach. Angrenzende Gemeinden sind möglich.

Auszeichnungen

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  • Förster des Jahres 2018
  • Staatspreis für vorbildliche Waldbewirtschaftung 2013, privat an Gesellschaft der Erben Freiherr von Gise[3]
  • Innovationspreis 2009 in der Kategorie "Kooperationen"[4]
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  1. Forstbetriebsgemeinschaft Oberallgäu e.V. (FBG) %. Abgerufen am 12. Januar 2024 (deutsch).
  2. Forstbetriebsgemeinschaft Oberallgäu e.V. Abgerufen am 10. Januar 2020.
  3. Staatspreis für vorbildliche Waldbewirtschaftung. Abgerufen am 10. Januar 2020.
  4. Innovationspreis der bayerischen Land- und Forstwirtschaft –. Abgerufen am 10. Januar 2020.