Im so genannten Frankfurter Anstand vom 19. April 1539 wurde der Nürnberger Anstand von 1532 bekräftigt und erweitert, der den Status quo zwischen Protestanten und Katholiken im Reich sichern sollte.[1]
Aufgrund einer drohenden protestantischen antihabsburgischen Koalition des Schmalkaldischen Bundes mit Dänemark und Frankreich entschied sich Kaiser Karl V. zu einer versöhnlicheren Religionspolitik und unterzeichnete am 19. April 1539 den Frankfurter Anstand. Dieser zunächst auf sechs Monate angelegte einstweilige Religionsfrieden sistierte die Prozesse gegen Protestanten am Reichskammergericht, die wegen der Säkularisation von Kirchengut angeklagt waren. Unter der Bedingung, kein weiteres Kirchengut zu säkularisieren und keine neuen Mitglieder in den Schmalkaldischen Bund aufzunehmen, versprach der Kaiser, keine neuen Mitglieder in den katholischen Nürnberger Bund aufzunehmen. Darüber hinaus wurde ein Religionsgespräch zwischen den Theologen und Laien der katholischen und evangelischen Konfessionen vereinbart, zu dem es 1540 im Hagenauer Religionsgespräch kam.
Literatur
Bearbeiten- Christopher Voigt-Goy: Der Bundestag und der Frankfurter Anstand. In: Jan Martin Lies / Stefan Michel (Hrsg.): Politik – Religion – Kommunikation, die schmalkaldischen Bundestage als politische Gesprächsplattform. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2022 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz; Beiheft; 137, Abteilung für Abendländische Religionsgeschichte), ISBN 978-3-525-55464-7, S. 147–158.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Karl Brandi: Kaiser Karl V. Werden und Schicksal einer Persönlichkeit und eines Weltreiches. Frankfurt 1986, ISBN 3-7973-0286-X, S. 350
Weblinks
Bearbeiten- Artikel bei historicum.net (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Februar 2023. Suche in Webarchiven)
- Andreas Zecherle: Frankfurter Anstand (19. April 1539). In: Europäische Religionsfrieden Digital. Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt – Herausgegeben von Irene Dingel, Thomas Stäcker, abgerufen am 9. Februar 2023.