Freihändiger Verkauf
in Deutschland in BGB § 1221 geregelte Möglichkeit
Der freihändige Verkauf ist eine in Deutschland in BGB § 1221 geregelte Möglichkeit, die es einem Pfandgläubiger, also einer Person, die ein Pfand (wie z. B. ein hinterlegtes Wertpapier) besitzt, erlaubt und ermöglicht, das Pfand zu einem marktüblichen Preis zu verkaufen, anstatt z. B. den Preis durch öffentliche Versteigerung zu ermitteln. Voraussetzung hierfür ist, dass das Pfand einen Börsenkurs oder einen Marktpreis hat, wodurch verhindert werden soll, dass dem Verpfänder (also dem Eigentümer des Pfandes) durch den Verkauf ein Schaden entsteht. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Pfandgläubiger überhaupt berechtigt ist, das Pfand zu veräußern.