Freistaat Sachsen-Altenburg

ehemaliger Freistaat im (heutigen) östlichen Thüringen

Der Freistaat Sachsen-Altenburg war ein Freistaat im (heutigen) östlichen Thüringen, der von 1918, der Abdankung des Herzogs von Sachsen-Altenburg, bis 1920, zur Gründung des Landes Thüringen, bestand. In seinem Flächenzuschnitt war er mit dem Herzogtum Sachsen-Altenburg identisch.

Freistaat Sachsen-Altenburg
Wappen Flagge
Das bisherige kleine sachsen-altenburgische Wappen (das sogenannte sächsische Rautekranzwappen) Weiß-Grün (Artikel 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Verfassung vom 27. März 1919)Flagge des Freistaates Sachsen-Altenburg
Lage im Deutschen Reich
Lokalisation fehlt, Lagekarten sind ggw. noch in Bearbeitung.
Entstanden aus Fürstentum Sachsen-Altenburg
Aufgegangen in Land Thüringen
Daten aus dem Jahr 1919
Landeshauptstadt Altenburg
Regierungsform Republik
Bestehen 1918–1920
Fläche 1.323 km²
Einwohner 209.904 Einwohner
Bevölkerungsdichte 159 Ew./km²
Religionen 96,2 % Ev.
3,4 % Röm.-Kath.
0,5 % Sonstige
Reichsrat 1 Stimme
Kfz-Kennzeichen SA
Verwaltung 1 Stadtkreis und 3 Verwaltungsbezirke
Karte
Karte des Freistaates Sachsen-Altenburg

Geschichte

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Nach der Abdankung des Herzoges Ernst II. am 13. November 1918 wurde der Freistaat Sachsen-Altenburg gegründet. Die Residenzstadt Altenburg wurde daraufhin zur Landeshauptstadt des neuen Freistaates. Leitender Staatsminister der Übergangsregierung wurde Wilhelm Tell. Nach der Landtagswahl, die am 26. Januar 1919 stattfand, bildeten die Parteien SPD und DDP die neue Regierung. Sie setzte sich mit Ausnahme Wilhelm Tells aus der Übergangsregierung zusammen. Der neue Staatsminister war August Frölich (SPD). Der Landtag des Freistaates Sachsen-Altenburg beschloss am 27. März 1919 ein Gesetz zur vorläufigen Regelung der Verfassung.

Am 1. Mai 1920 ging der Freistaat im Land Thüringen auf. Bis 1. April 1923 behielt er noch als „Gebiet Altenburg“ den Status als Kommunalverband höherer Ordnung mit eigener Gebietsregierung und Gebietsvertretung.[1] Zudem musste in den ersten 15 Jahren nach dem Inkrafttreten der Thüringer Landesverfassung von 1921 stets ein Mitglied der Landesregierung aus dem Altenburger Gebiet kommen.[2]

Stadt Einwohner (1919)
Altenburg 37.289
Schmölln 10.924
Eisenberg 10.030
Meuselwitz 9.171

Verwaltungsgliederung

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Der Freistaat Sachsen-Altenburg bestand aus der kreisfreien Stadt Altenburg sowie den drei Landratsämtern Altenburg, Roda und Ronneburg.

Wahl zum ersten Landtag

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Insgesamt 40 Sitze

Am 26. Januar 1919 fand die Wahl zum ersten Landtag statt.

Wahl zum 1. Landtag 1919
Partei Stimmanteil in % Sitze
SPD 58,55 % 24 Sitze
DDP 24,64 % 10 Sitze
DNVP 16,82 % 6 Sitze

Auf 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene

Einzelnachweise

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  1. Joachim Emig: Landesversammlung des Freistaats Sachsen-Altenburg und Gebietsvertretung Altenburg 1919–1923. In: Thüringer Landtag, Harald Mittelsdorf (Hrsg.): Die vergessenen Parlamente. Landtage und Gebietsvertretungen in den Thüringer Staaten und Gebieten 1919 bis 1923. Hain, Rudolstadt 2002, S. 161–182.
  2. Bernhard Post, Volker Wahl: Thüringen-Handbuch. Territorium, Verfassung, Parlament, Regierung und Verwaltung in Thüringen 1920 bis 1995. Böhlau, Weimar 1999, S. 326.