Friedrich Wolfhagen

deutscher Jurist und Bürgermeister von Tönning

Georg Friedrich Wolfhagen (* 1777 in Tönning; † 17. Dezember 1846 in Wandsbek bei Hamburg), war ein deutscher Jurist und Bürgermeister von Tönning.

Friedrich Wolfhagen stammte aus einer Familie, die seit fast 300 Jahren in Tönning und Eiderstedt ansässig war. Er studierte 1794 bis 1798 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaften.[1]

Danach legte er sein juristisches Amtsexamen auf Schloss Gottorf ab. Er heiratete Charlotte Christiane Hansen. Die Eheleute Wolfhagen hatten insgesamt neun Kinder. Die Familie war evangelisch und ließ ihre Kinder in der St.-Laurentius-Kirche taufen. Die Kinder wurden von einem Hauslehrer unterrichtet, weil es in Tönning damals keine höhere Schule gab.[2] Seine Söhne Ernst Friedrich (Advokat in Tönning),[3] Gustav[4] und Carl[5] und die Töchter Marie Norden und Therese Wolfhagen sind bekannt.[6]

1821 wurde er Advokat in seiner Heimatstadt und zum ‚Senator und Stadtsecretair‘ durch Christian VIII. (Dänemark und Norwegen) ernannt. Im September 1839 wurde er durch königlich dänischen Dekret zum ‚Bürgermeister und Polizeimeister‘ bestimmt. Am 28. Juli 1840 erhielt er den Titel ‚Königl. dänischer Justizrath‘[7]

1836 veröffentlichte er einen Aufsatz in Niels Nikolaus Falcks Neues staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg, den er 1838 als separate Schrift in Friedrichstadt drucken ließ. Darin beschrieb er u. a. den Handelsaufschwung in Tönning infolge der Kontinentalsperre Napoleons 1806–1809. Seine Tochter Friederike begann sich ab 1836 unter dem Namen ‚Marie Norden‘ als Schriftstellerin einen Namen zu machen.

Im Sommer 1843 wollte der Hamburger Schriftsteller G. Werner eine in Hamburg verbotene Schrift in Tönning drucken lassen. Friedrich Wolfhagen kam dem Ansinnen des Hamburger Senats schnell nach und konfiszierte das Druckmanuskript. Der Unmut darüber war so groß, dass Wolfhagen um seine Entlassung aus den dänischen Staatsdiensten bat, die der König Friedrich VI. am 28. Juli 1843 erteilte.

Er siedelte mit seiner Frau und Tochter Friederike in das Dorf Wandsbek vor den Stadttoren Hamburgs über. Friederike pflegte mit ihrer Mutter den kranken Vater bis zu seinem Tode am 17. Dezember 1846. Die Witwe und ihre Tochter zogen nach Dresden.

Literatur

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  • Optegnelser om slægten Wolfhagen ved H. Wolfhagen Premierlieutenant i marinen. København 1895
  • Christine Witte: Die Familie Wolfhagen in Tönning. In: Gesellschaft für Tönninger Stadtgeschichte e. V. Tönning März 1999, Mitteilungsblatt, 18, S. 23–38
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  • H. Schröder: Friedrich Wolfhagen. In: Neuer Nekrolog der Deutschen 1846. 2. Theil, Weimar 1848, S. 834. Online

Einzelnachweise

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  1. „Stammbuch von Friedrich Wolfhagen. Tönning, Kiel u. a. 1794–1798. 57 teils beidseitig beschriebene Blätter (ca. 80 Einträge) mit 4 Tintenzeichnungen in Scherenschnittmanier und 1 Bleistift-Portrait“. (Auktion 67. 22. Mai 2010. Schleswig-Holstein-Sammlung Dr. Thomas Thode (Teil II). Schramm Buch- und Kunstantiquariat, Kiel 2010, S. 16 Nr. 480).
  2. Gustav Scheve: Phrenologische Frauenbilder. Dresdens Schriftstellerinnen der Gegenwart. Dresden 1865, S. 199 ff.
  3. Er gab die Antislesvigholstenske Fragmenter. Heft 10. Om det slesvigske og holsteenske Ridderskabs Socialnexus, København 1848 heraus und lebte 1880 als „Kgl. Oberamtsrichter“ in Altona.
  4. Er studierte Jura in Gießen und war später als Gerichtsreferendar tätig und 1880 als „Justizrat“ in Altona.
  5. Wilhelm Heinrich Mordthorst: Vernehmlastung der Frau Baroni v. Seydlitz, geb. v. Ernst wider den Ad. Carl Wolfhagen mand. noie des Herrn Hugo v. Hirsch, in pto Entschädigung wegen Nichterfüllung (…). Kiel 1852.
  6. Therese Wolfhagen an Franz Brümmer 19. August 1879.
  7. Schleswig Holsteinische Anzeigen. Beilage zum 28. Stück von 13. Juli 1840, S. 277 Online