Fritz Traub (* 7. April 1929 in Berlin; † 4. Februar 2008 in Bad Homburg vor der Höhe) war ein deutscher Jurist. Er war Vorsitzender Richter des Kartellsenats am OLG Frankfurt am Main[1] und ehrenamtlicher Hochschullehrer für gewerblichen Rechtsschutz an der Universität Gießen.

Traub studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. 1954 wurde er in Frankfurt mit der Arbeit Die Fälle der sogenannten Unterbrechung des Kausalzusammenhangs als Rechtswidrigkeits- und Teilnahmeproblem zum Dr. iur. promoviert. 1962 wurde er Richter am Landgericht Frankfurt am Main. Ab 1966 war er Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit dem Schwerpunkt Wettbewerbs- und Kartellrecht, deren Vorsitzender Richter von 1976 bis zu seinem Ruhestand 1994.[2]

Er wurde 1984 zum Honorarprofessor an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Justus-Liebig-Universität Gießen ernannt. 1992 wurde Traub Mitglied der Sachverständigenkommission der Bundesregierung für gewerblichen Rechtsschutz. Er war Mitglied des Instituts für Urheber- und Medienrecht in München sowie Vorsitzender des Beschwerdeausschusses der GEMA.

Traub veröffentlichte Aufsätze zu den Themengebieten des Wettbewerbsrechts, Kartellrechts, gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrechts und Handelsrechts.

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. FAZ, 9. Februar 2008, Nr. 34, Seite 39 (Todesanzeige)
  2. Eintrag in koeblergerhard.de