Funkstelle für den Funkverkehr an Bord

Funkstelle für Funkverkehr an Bord (englischon-board communication station) ist – entsprechend Artikel 1.79 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) – definiert als „mobiler Funkdienst – geringer Leistung – des mobilen Seefunkdienstes für den inneren Funkverkehr an Bord eines Schiffes oder für Funkverkehr zwischen einem Schiff und seinen Rettungsbooten und -flößen bei Rettungsübungen oder -arbeiten oder für den Funkverkehr innerhalb eines Schlepp- oder Schubverbandes sowie für den Funkverkehr bei Anweisungen für das Arbeiten mit Leinen und für das Ankern“.[1]

UKW-Funkstelle für Funkverkehr an Bord im mobilen Seefunkdienst

Weitere Seefunkstellen

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Das deutsche Handbuch für den Dienst bei Seefunkstellen[2] kategorisiert weitere Seefunkstellen wie folgt:

  • Funkstelle für den Funkverkehr an Bord
  • Schiffsnotsender
  • Sprech-Seefunkstelle
  • Telegrafie-Seefunkstelle

Siehe auch

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Literatur

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  • Grünbuch – Frequenzbereichszuweisungsplan für die Bundesrepublik Deutschland und internationale Zuweisung der Frequenzbereiche 9 kHz – 400 GHz; 1994; herausgegeben vom BMPT; BAPT Bestell-Nr. 5010311 001-1
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Einzelnachweise

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  1. VO Funk, Ausgabe 2012, Artikel 1.79, Definition: On-board communication station / Funkstelle für Funkverkehr an Bord
  2. Handbuch für den Dienst bei Seefunkstellen 1. Ausgabe, Mai 1981, § 1, S. 13.