Fusionsvertrag
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Als Fusionsvertrag bezeichnet man
- ein Vertragswerk, welches das Zusammenwachsen zweier oder mehrerer Unternehmen regelt, siehe Fusion (Wirtschaft)
- den EG-Fusionsvertrag von 1965, offiziell „Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften“