Gaggenau-Prozess

Kriegsverbrecherprozess vom 6. bis 10. Mai 1946 gegen Karl Buck und zehn weitere Angeklagte (Case 29 Trial of Karl Buck and Ten Others) vor einem britischen Militärgericht in Wuppertal bezeichnet

Als Gaggenau-Prozess wird der Kriegsverbrecherprozess in Wuppertal vom 6. bis 10. Mai 1946 gegen Karl Buck und zehn weitere Angeklagte (Case 29 Trial of Karl Buck and Ten Others) vor einem britischen Militärgericht bezeichnet. Dem angeklagten Personal des Sicherungslagers Rotenfels wurde die Ermordung von vierzehn Gefangenen im Erlichwald bei Gaggenau vorgeworfen.

Morde im Erlichwald

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Gedenktafel am Erlich-Mahnmal

Am 25. November 1944 wurden sechs kriegsgefangene britische Kommandosoldaten des Special Air Service (SAS), vier amerikanische Soldaten und vier Franzosen aus dem Sicherungslager Rotenfels zum Erlichwald gefahren und dort exekutiert. Den Befehl dazu gab der Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD Süd-West Erich Isselhorst. Die Leichen wurden ohne Wertgegenstände, Uniformen und Identitätsmarken in einem Bombenkrater verscharrt.

Am 30. November 1944 wurden dort weitere Gefangene erschossen, was nicht Gegenstand des Prozesses war. Eine Gedenkstätte erinnert summarisch an die Toten beider Taten.[1][2]

Der Kriegsverbrecherprozess zum Massaker vom 25. November 1944 fand in der britischen Besatzungszone vor einem britischen Militärgericht nach den Regeln des Royal Warrant vom 6. bis 10. Mai 1946 in Wuppertal statt.

Die Angeklagten gaben an, den Exekutionsbefehl (Handeln auf Befehl) für rechtmäßig angesehen zu haben und beriefen sich auf den Kommandobefehl. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass die Kriegsgefangenen mit dem französischen Untergrund (Maquis) zusammengearbeitet hätten. Der Judge Advocate argumentierte, dass dies für keinen der Kriegsgefangenen erwiesen gewesen sei. Kommandosoldaten stünden wie alle Kriegsgefangenen unter dem Schutz der Genfer Konvention von 1929 (Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen). Die Angeklagten konnten sich angesichts der Tatumstände auch über die Unrechtmäßigkeit der Exekution nicht im Irrtum befinden.[3]

Urteile zu den Angeklagten
Name Dienstgrad Urteil Anmerkungen
Karl Buck SS-Hauptsturmführer Todesstrafe Lagerleiter
Robert Wunsch SS-Untersturmführer 4 Jahre Haft Lageradministration; leitete nur den Befehl weiter
Karl Nussberger Oberleutnant Todesstrafe Leiter der Lagerpolizei;
mahnte das abfahrende Kommando zur Eile
Erwin Ostertag Wachtmeister Todesstrafe instruierte das Kommando vor Ort
Josef Muth Oberwachtmeister Freispruch bewachte russische Gefangene, die beim Begraben helfen mussten
Bernhard-Josef Ulrich Zugwachtmeister Todesstrafe geständiger Schütze
Heinrich Neuschwanger Oberwachtmeister Todesstrafe geständiger Schütze
Klaus Dinkel Wachtmeister 8 Jahre Haft bewachte die Gefangenen auf dem Lastwagen;
brachte Gefangenen zur Exekution
Helmut Korb Wachtmeister 3 Jahre Haft bewachte die Gefangenen auf dem Lastwagen
Xavier Vetter Wachtmeister 2 Jahre Haft bewachte die Gefangenen auf dem Lastwagen
Erich Zimmermann SS-Sturmscharführer 10 Jahre Haft Gefangenenappell vor der Abfahrt;
kannte das Exekutionsvorhaben

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Berührende Gedenkfeier zu Ehren der 27 in Gaggenau erschossenen Häftlinge. Pressemitteilung Stadt Gaggenau, 2. Mai 2023, aufgerufen am 9. Dezember 2024.
  2. Wilfried Lienhard: Die Toten vom Gaggenauer Erlichwald erhalten Namen und Gesicht. Badische Neueste Nachrichten, 30. April 2023, aufgerufen am 9. Dezember 2024.
  3. Mathew Happold: Buck and Others. In: The Oxford Companion to International Criminal Justice. Hrsg.: Antonio Cassese, Oxford University Press, 2009, ISBN 978-0-19-923831-6, S. 625 f.