Gallspacher Straße
Straße in Österreich
Die Gallspacher Straße (B 135) ist eine Landesstraße in Oberösterreich. Sie verläuft auf einer Länge von 31,9 km größtenteils durch das Hausruckviertel und verbindet Grieskirchen mit der West Autobahn (A 1). Benannt ist die Straße nach der Marktgemeinde Gallspach südlich von Grieskirchen, durch die die Straße führt.
Landesstraße B135 in Österreich | |
Basisdaten | |
Gesamtlänge: | 31,9 km |
Geschichte
BearbeitenDie 32,0 km lange Schwanser Straße zwischen Unternberg und Traunfall entstand 1932 durch Umbenennung von vier verschiedenen Vorgängerstraßen:[1]
- Die Grieskirchen-Gallspach-Höfter Bezirksstraße (12,0 km) begann in Unternberg an der Trattnachtalstraße und endete in Höft an der Gaspoltshofen-Taufkirchener Bezirksstraße.
- Die Gaspoltshofen-Taufkirchener Bezirksstraße führte von Gaspoltshofen nach Taufkirchen. Die ersten 4,3 km dieser Straße gehörten ab 1932 zur Schwanser Straße, die restlichen 6,9 km bis Hofkirchen wurden ab 1932 als Aistersheimer Straße bezeichnet.
- Die Schwanenstadt-Jedinger Bezirksstraße (9,8 km) begann in Schwanenstadt und endete in Jeding an der Braunauer Bundesstraße.
- Die Schwanenstadt-Laakirchener Bezirksstraße (5,3 km) mündete beim Traunfall in die damalige Salzkammergut-Bundesstraße, die seit 1971 als Gmundener Straße bezeichnet wird.
Die Gallspacher Straße gehört seit dem 1. Dezember 1973 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[2]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Verordnung der oberösterreichischen Landesregierung vom 29. Dezember 1931, betreffend die Neubenennung der wichtigeren öffentlichen Straßen in Oberösterreich, ausgenommen die Bundesstraßen. LGBl. Nr. 15/1932.
- ↑ Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 25. April 1974 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Oberösterreich, BGBl. Nr. 292/1974.
B135 | Die Gallspacher Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße. |