Gartendenkmal
Teil des Kulturerbes
Ein Gartendenkmal ist eine unter Denkmalschutz stehende Grünanlage, eine Garten- oder Parkanlage, ein Friedhof, eine Allee oder ein sonstiges Zeugnis der Garten- und Landschaftsgestaltung. Zu einem Gartendenkmal gehören sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.[1] Um deren Belange kümmert sich die Gartendenkmalpflege.
Beispiele finden sich in der Kategorie Gartendenkmal.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ DSchG - Denkmalschutzgesetz - Berlin - vom 24. April 1995