Gassenhauptmann
Als Gassenhauptmann bezeichnete man in früheren Jahrhunderten einen städtischen Bezirksvorsteher. Dieser hatte, vor allem bei in früheren Zeiten noch häufiger vorkommenden Bränden, in seinem Bezirk für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Weiterhin gehörte es zu seinen Aufgaben, Bürger, die sich Anordnungen widersetzten und Straftäter, insbesondere Brandstifter anzuzeigen. Brandstifter wurden vom Gassenhauptmann unmittelbar beim damals existierenden Feueramt der jeweiligen Stadt angezeigt.
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
Bearbeiten- Gassenhauptmann. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 3, Heft 8 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum zwischen 1935 und 1938).