Gebäudetrakt

dem Hauptgebäude untergeordneter Teil eines Gebäudekomplexes

Als Gebäudetrakt, auch Gebäudeflügel, bezeichnet man einen nicht frei stehenden Baukörper als Teil eines Gebäudekomplexes, bestehend aus mehreren miteinander verbundenen Baukörpern – die mittleren als Mitteltrakt, Mittelflügel, Haupttrakt und ähnlich, seitliche als Seitenflügel, Nebenflügel oder Nebentrakt. Der einzelne Seitentrakt kann unmittelbar an den Hauptbau angrenzen oder aber davon abgesetzt und nur über ein Verbindungselement (z. B. Korridor, Pergola, Skyway) mit ihm verbunden sein.

Schema einer asymmetrischen Dreiflügelanlage

Ein Neubau kann von vornherein in mehrere Gebäudeflügel aufgeteilt sein (beispielsweise als Vierflügelanlage um einen Innenhof) oder aber der Gebäudeflügel ist eine nachträglich vorgenommene Erweiterung eines bestehenden Gebäudes.

Geschichte

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In Mittelalter und früher Neuzeit erweiterten Könige, Landesfürsten und Adelige ihre Schlösser und Villen auch zur Verbesserung der Außenwirkung. Je größer der Gebäudekomplex war, desto vermögender und mächtiger wirkte er auf den Betrachter. Das Schloss Versailles, der Lateran zu Rom oder das Schloss Sanssouci in Potsdam sind bekannte Vertreter für eine Vielzahl solcher Schlossanlagen. In der zeitgenössischen Architektur findet man Gebäudetrakte vor allem bei großen öffentlichen Gebäuden ebenso wie bei gewerblichen Anlagen.

In einigen Bereichen existieren für Gebäudetrakte aufgrund ihrer Funktion spezielle Bezeichnungen. So spricht man im Krankenhauswesen von einem Betten- und einem Funktionstrakt. Der Bettentrakt beinhaltet die Krankenzimmer sowie die direkt mit ihnen verbundene nötige Infrastruktur. Als Funktionstrakt bezeichnet man im Allgemeinen den Teil eines Gebäudes, in dem der Hauptaufgabe nachgegangen wird. Bei einem Krankenhaus beinhaltet dieser beispielsweise die Notaufnahme, die Operationssäle oder die Intensivstation.

Schlösser

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Besonders bei Schlössern wird zwischen verschiedenen Anlagen unterschieden:

Siehe auch

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Literatur

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