Gebrannte Brücke
Die Gebrannte Brücke ist eine die Landesgrenze zwischen Thüringen und Bayern überschreitende Straßenverbindung an der Gemarkungsgrenze zwischen dem Sonneberger Ortsteil Hönbach und dem Neustädter Ortsteil Ebersdorf.
Nach Überlieferungen von 1162 bestand in dem sumpfigen Gelände ein Knüppeldamm oder eine kleine Brücke. Das verbaute Holz wurde zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit angekohlt bzw. -gebrannt. Die Brücke soll bis ins 14. Jahrhundert der Verhandlungsort eines Brückengerichts gewesen sein, das danach von dem Zentgericht in Neustadt abgelöst wurde.
Zwischen 1945 und 1949 gab es an der Gebrannten Brücke einen Grenzübergang zwischen der amerikanischen Besatzungszone in Bayern und der sowjetischen Besatzungszone in Thüringen. Nach Gründung der DDR befand sich die Gebrannte Brücke auf der Sonneberger Seite von 1952 bis zum 9. November 1989 im 500 m Sperrgebiet der DDR. Die Straße über die Gebrannte Brücke blieb bis 1953 für den Güterverkehr offen, wobei hauptsächlich der VEB Kraftverkehr Sonneberg diesen Grenzübergang nutzte. Am 12. November 1989 wurde hier die innerdeutsche Grenze geöffnet, am 1. Juli 1990 unterzeichneten Peter-Michael Diestel und Wolfgang Schäuble vor Ort den Vertrag über die Abschaffung der Grenzkontrollen an der innerdeutschen Grenze. Während der 1990er-Jahre begannen Sonneberg und Neustadt an der gebrannten Brücke mit der Entwicklung des gleichnamigen Gewerbegebiets beiderseits der gemeinsamen Stadtgrenze.
Literatur
Bearbeiten- Thomas Schwämmlein: Landkreis Sonneberg. (Denkmaltopographie der Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmale in Thüringen 1.) E. Reinhold Verlag, Altenburg 2005, S. 477.
- Thomas Schwämmlein: Die gebrannte Brücke zwischen Hönbach und Neustadt bei Coburg. In: Coburger Geschichtsblätter, Jahresband 20. Jahrgang 2012, ISSN 0947-0336, S. 5–8.
- Edith Sheffer: Burned Bridge. How East and West Germans made the Iron Curtain, Oxford University Press, 2011
Koordinaten: 50° 20′ 28,7″ N, 11° 8′ 43,8″ O