Unter Gelegenheitsursache versteht man im deutschen Sozialrecht eine Ursache, die für den Eintritt eines Schadens zwar ursächlich, aber nicht rechtserheblich ist.[1][2]

Die Abgrenzung einer Gelegenheitsursache nach der im Sozialrecht herrschenden Theorie von der wesentlichen Bedingung kann insbesondere bei der gutachterlichen Bewertung von Arbeitsunfällen bedeutsam sein.

Einzelnachweise

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  1. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - Az. B 2 U 1/05 R Rz. 17 ff.
  2. Gelegenheitsursache Webseite der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, abgerufen am 5. Juli 2016