Gemeindefusion

freiwilliger oder erzwungener Zusammenschluss von mindestens zwei Gemeinden zu einer neuen Gemeinde
(Weitergeleitet von Gemeindezusammenlegung)

Eine Gemeindefusion (auch Gemeindezusammenlegung oder Gemeindezusammenschluss) ist der freiwillige oder erzwungene Zusammenschluss von mindestens zwei Gemeinden zu einer neuen Gemeinde als Rechtsnachfolgerin.

Allgemeines

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Gemeindefusionen können das Ergebnis einer allgemeinen Gebietsreform sein oder auf einem – nur für diese Gemeindefusion geltenden – spezifischen Gesetz beruhen. Eine Gemeindefusion ist der Zusammenschluss mindestens zweier benachbarter Gemeinden zu einer, wobei die neue Gemeinde sämtliche öffentlichen Aufgaben der bisherigen Gemeinden übernimmt.[1] Daher finden Gebietsreformen statt durch Entzug eines ganzen oder teilweisen Gemeindegebiets, etwa durch Zusammenschluss (Gemeindefusion) oder Eingemeindung[2] und gleichzeitige Vergrößerung eines vorhandenen anderen Gemeindegebiets. Stets ist mit einer Gemeindefusion eine kommunale Neugliederung verbunden.

Der Sprachgebrauch der Neugliederung bezeichnet mit Gemeindefusion den Zusammenschluss etwa gleich großer, nahe zusammenliegender Gemeinden, wobei die neue Gebietskörperschaft häufig einen Doppelnamen oder einen neuen Namen erhält. Gemeindefusionen gibt es als Zusammenschluss zu einer neuen Gemeinde oder als Eingemeindung in Form der Aufnahme einer Gemeinde in eine andere Gemeinde.[3]

Es schließen sich mindestens zwei Gemeinden zu einer neuen Gemeinde zusammen, wobei alle betroffenen Gemeinden ihre bisherige Rechtsfähigkeit verlieren:

 .

Diese echte Gemeindefusion lässt aus zwei (oder mehr) bislang selbständigen Gemeinden eine neue Gemeinde entstehen, die einen neuen Gemeindenamen   erhält. Bei einer Eingemeindung gibt eine Gemeinde ihre rechtliche Eigenständigkeit auf, im ersten Fall ist dies die Gemeinde  , im zweiten Fall die Gemeinde  :

  oder
 

Bei der Eingemeindung verliert die – meistens kleinere – Gemeinde (  oder  ) ihre Selbständigkeit.

Auswirkungen

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Gemeindefusionen können sich vor allem auf Wohn- und Geschäftssitz, Wahlkreise, Schulen, Steuern und weiteres auswirken. Allen gemeinsam ist ihre Abhängigkeit von einem Gemeindegebiet, so dass eine Änderung eines Gemeindegebiets automatisch auch eine Veränderung dieser geografisch orientierten Rechtsinstitute zur Folge hat.

Durchschnittliche Einwohnerzahlen je Gemeinde in einigen Staaten

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Land Anzahl
Gemeinden
Ein­wohner Ew.-Ø /
Gemeinde
Jahr
Deutschland 16.127 79.753.000 4.945 1990
10.848 83.019.213 7.653 2019
Deutschland: Sachsen-Anhalt 1.367 2.873.957 2.102 1990
218 2.208.321 10.130 2019
Griechenland 6.000 10.815.197 1.803 1997
325 33.278 2011
Niederlande 443 16.730.632 37.767 2014
Österreich[4] 2.354 8.507.786 3.614 2013
2.100 8.579.747 4.086 2015
Österreich: Burgenland 171 287.416 1.681 2013
Österreich: Niederösterreich 573 1.636.287 2.856 2015
Österreich: Oberösterreich 442 1.436.791 3.251 2015
Österreich: OÖ Mühlviertel[5][6] 120 246.419 2.053 1991
Österreich: Steiermark exkl. Graz[7] 542 946.847 1.747 2010
Österreich: Steiermark[8] 539 1.215.246 2.255 2013
285 1.221.014 4.284 2015
Polen 2.478 38.483.957 15.512 2014
Schweden 290 9.573.466 33.012 2013
Schweiz[9] 3.021 6.751.000 2.235 1990
2.212 8.544.527 3.863 2019
Schweiz: Glarus 27 38.609 1.430 2010
3 40.349 13.450 2017

International

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Länderartikel

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Nach ihren Auswirkungen ist bei der Gemeindefusion in Frankreich zu unterscheiden zwischen der einfachen Gemeindefusion (französisch fusion simple) und der durch das Gesetz vom 16. Juli 1971 neu geschaffenen Gemeindefusion zu assoziierten Gemeinden (französisch communes associées).[10]

Österreich

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Im Burgenland wurden 1971 319 Gemeinden zu 138 Gemeinden zusammengelegt. Dabei wurden 254 Gemeinden aufgelöst und zu 73 zusammengefasst, 65 Gemeinden blieben bestehen. Aufgrund von späteren Gemeindetrennungen stieg die Zahl der Gemeinden bis Jänner 2013 auf 171.[11]

In Kärnten verringerte sich 1973 die Zahl der Gemeinden durch die Gemeindestrukturreform von 242 auf 121, einige neue Gemeinden wurden später wieder getrennt.

Bei der NÖ. Kommunalstrukturverbesserung ab 1965 wurden in Niederösterreich die Zahl der Gemeinden von 1652 auf letztlich 573/574 reduziert.

Von 2010 bis 2015 erfolgte die Steiermärkische Gemeindestrukturreform, bei der die Zahl der Gemeinden von 542 auf 287 und die der Bezirke von 17 auf 13 verkleinert wurde.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Reto Steiner: Kooperationen und Fusionen der Gemeinden in der Schweiz. 1999, S. 31.
  2. Christian Münzer: Rechtsschutz der Gemeinden im Verfahren zur kommunalen Gebietsänderung nach nordrhein-westfälischem Recht. 1971, S. 6 ff.
  3. Eva Siebenherz: Untergegangene Orte: Verschwundene Dörfer in Deutschland. 2016, S. 4.
  4. Stand: Einwohner 1. Januar 2015, Gemeinden 1. Mai 2015
  5. Linkliste aller Gemeinden des Mühlviertels@1@2Vorlage:Toter Link/www.ahnenforschungfengler.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven), 120 Gemeinden laut Abruf am 14. September 2014.
  6. Wirtschaft im Mühlviertel: Das Mühlviertel hatte 1991 246419 Einwohner,
    Quelle: Die Bezirke Oberösterreichs im Spiegel der Statistik, Ausgabe 1993, Handelskammer Oberösterreich, abgerufen am 14. September 2014.
  7. Gemeindefusionen: 80 Prozent machen's freiwillig: Die Grüne Mark hat ab 2015 statt 542 nur noch 288 Kommunen, Kurier, 3. Oktober 2013, abgerufen am 14. September 2014.
  8. Steiermark mit derzeit 539 Gemeinden wird 2015 um 254 Gemeinden weniger haben (Memento vom 11. August 2014 im Internet Archive), Scoop.at, 18. November 2013
  9. Volkszählungen ab 1850: Visualisierung historischer Daten, Bundesamt für Statistik (Ständige Wohnbevölkerung in 1000; Excel, 19,3 kB); abgerufen am 29. November 2019.
  10. Hermann Franz, Die Communauté urbaine: das Stadt-Umland-Problem in der französischen Kommunalreform, 1985, S. 49
  11. Gemeindezusammenlegungen kein Thema. In: burgenland.orf.at. 26. Januar 2013, abgerufen am 1. August 2019.