Gemeinsames Europäisches Kaufrecht
Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht (GEK; englisch Common European Sales Law, CESL), auch Einheitskaufrecht, Europäisches Kaufrecht oder optionales Instrument genannt, ist ein Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 11. Oktober 2011, KOM(2011), 635.[1] Es enthält kaufrechtliche Vorschriften, die nach einer Anwahl durch die Parteien (opt-in) Anwendung finden und grenzüberschreitende Kaufverträge effizienter gestalten sollen. Der Vorschlag wurde 2020 durch die Kommission zurückgenommen.[2]
Anwendungsbereich und Funktionsweise
BearbeitenDas GEK soll sachlich zumindest auf grenzüberschreitende Warenkaufverträge Anwendung finden. Hinsichtlich der persönlichen Anwendbarkeit soll es sowohl für das Verhältnis zwischen Groß- und Kleinunternehmen (B2KMU) als auch für das Verhältnis von Unternehmern zu Verbrauchern (B2C) wählbar sein, anders als das UN-Kaufrecht, welches nur zwischen Unternehmern anwendbar ist. Im Gegenzug soll das GEK nur bei Anwahl durch die Parteien anzuwenden sein (opt-in-Lösung), nicht bereits – wie das UN-Kaufrecht – automatisch außer im Fall einer aktiven Abwahl (opt-out-Lösung).
Diskussion
BearbeitenDer Verordnungsvorschlag wird derzeit kontrovers diskutiert und ist Gegenstand zahlreicher Tagungen und Fachartikel. Für die deutsche Rechtswissenschaft wirft das Europäische Kaufrecht zahlreiche noch ungeklärte Fragen auf. Sowohl hinsichtlich des Anwendungsbereichs des Europäischen Kaufrechts als auch dem Verhältnis zum internationalen Privatrecht besteht in der Literatur keine Einigkeit.
Vermeintliche Vorteile insbesondere:
- Vorhersehbarkeit des anwendbaren Sachrechts für den Verbraucher
- Senkung von Transaktionskosten der Unternehmen
- Hohes Verbraucherschutzniveau
- Stärkung des Binnenmarktes
Vermeintliche Nachteile insbesondere:
- Große Regelungslücken insbesondere im Stellvertretungs- und Sachenrecht
- Dépeçage anstatt Rechtsvereinheitlichung
- Keine Zweckmäßigkeit insbesondere im Vergleich zur Ausschlusspraxis des UN-Kaufrechts
- Fehlende Warnfunktion für Verbraucher oder gar eine Schlechterstellung
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein gemeinsames Europäisches Kaufrecht
- ↑ Rücknahme von Vorschlägen der Kommission 2020/C 321/03. In: ABl. C, Nr. 321, 29. September 2020, S. 37–40.
Literatur
Bearbeiten- Martin Blüm: Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht als wesentlicher Zwischenschritt zu einem kodifizierten Europäischen Vertragsrecht? Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 2015.
- Horst Eidenmüller, Nils Jansen, Eva-Maria Kieninger, Gerhard Wagner, Reinhard Zimmermann: Der Vorschlag für eine Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches Vertragsrecht – Defizite der neusten Textstufe des europäischen Vertragsrechts. In: Juristen-Zeitung (JZ) 2012, S. 269–289.
- Jörg-Uwe Hahn (Hrsg.): Gemeinsames Europäisches Kaufrecht. Moderner Ansatz oder praxisferne Vision? C.H. Beck, München 2012.
- Norman Konecny: Der Verordnungsentwurf über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht – Meilenstein der europäischen Integration oder Irrlicht der europäischen Politik?, 2014, ISBN 978-3-631-65306-7
- Oliver Remien, Sebastian Herrler, Peter Limmer (Hrsg.): Gemeinsames Europäisches Kaufrecht für die EU? Analyse des Vorschlags der Europäischen Kommission für ein optionales Europäisches Vertragsrecht vom 11. Oktober 2011. C.H.Beck, München 2012.
- Thomas Rüfner: Sieben Fragen zum EU-Kaufrecht. Oder: Was man heute schon über den Verordnungsvorschlag für ein Gemeinsames Kaufrecht wissen sollte, Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS) 04/2012, 476 (PDF)
- Martin Schmidt-Kessel (Hrsg.): Ein einheitliches europäisches Kaufrecht? Eine Analyse des Vorschlags der Kommission. Sellier, München 2012.
- Martin Schmidt-Kessel (Hrsg.): Der Entwurf für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht. Kommentar. Sellier, München 2014.
- Hans Schulte-Nölke, Fryderyk Zoll, Nils Jansen, Reiner Schulze (Hrsg.): Der Entwurf für ein optionales europäisches Kaufrecht. De Gruyter, Berlin 2012.
- Reiner Schulze (Hrsg.): Common European Sales Law (CESL). Commentary. C.H. Beck/Hart/Nomos, 2012.
- Dirk Staudenmayer (Hrsg.): Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht. C.H.Beck, München 2012.
- Marina Tamm, Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht als optionales Instrument – eine kritische Analyse, Verbraucher und Recht (VuR) 2012, 1[1] (PDF; 248 kB)
- Matthias von Kossak: The Remedial System under the Proposed Common European Sales Law (CESL), in: European Journal of Commercial Contract Law (EJCCL) 2013, 7
Weblinks
Bearbeiten- Entwurf der Europäischen Kommission vom 11. Januar 2011 (KOM(2011) 635 endgültig) (Deutsche Fassung)
- Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments: ENTWURF EINES BERICHTS über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht vom 6. März 2013 (deutsche Fassung, PDF-Datei)
- Beck-Online mit weiteren Informationen zur Verordnung
- Beschluss Bundesrat (PDF; 120 kB)
- Stellungnahme Rechtsausschuss Bundestag (PDF; 81 kB)
- Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum Berichtsentwurf des Rechtsausschusses (PDF-Datei; 80kb)