Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (kurz GdW) ist eine parteiungebundene Interessengemeinschaft für Wohnungseigentümer und Wohnungseigentumsbewerber[1] in Österreich mit Sitz in Wien. Sie wird vom Bundesministerium für Justiz wie auch vom österreichischen Nationalrat zur Begutachtung von Gesetzesentwürfen konsultiert.[2][3][4]
Die Gemeinschaft wurde im Jahre 1964 von einer Bürgerinitiative in einer Wiener Großwohnanlage zur Abwehr von Missständen gegründet, für die dort der Bauträger und die Hausverwaltung verantwortlich waren.[5] Organisiert ist die Interessensgemeinschaft über einen Verein, augenblicklich ist der Jurist Dr. Werner Steiner der Obmann des Vereins.[6] Persönliche Beratungen werden in Wien, Innsbruck, Salzburg und Graz angeboten[7] und es werden jährlich rund 3000 Beratungen durchgeführt.[8]
Ziel der GdW ist die Situation der Wohnungseigentümer im Allgemeinen und im Einzelfall[9] zu verbessern sowie ein ausgewogenes Verhältnis, zum Beispiel zwischen Wohnungseigentümern einerseits und Wohnungseigentumsorganisatoren und Verwaltern anderseits, zu schaffen.
Der Verein publiziert die viermal jährlich erscheinende Zeitschrift GdW-Informationen, Österreichs Konsumentenzeitschrift für Fragen des Wohnungseigentums, sowie Merkblätter und Formulare.
Weblinks
BearbeitenSiehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Linkmap Politik / Interessenvertretung ( vom 16. März 2006 im Internet Archive) in der Wiener Zeitung
- ↑ Gesetzestextbegutachtung 2007 (PDF; 91 kB)
- ↑ Gesetzestextbegutachtung 2005 (PDF; 43 kB)
- ↑ Gesetzestextbegutachtung 2003
- ↑ 40 Jahre GdW (Teil 1) (PDF; 469 kB)
- ↑ Vereinsregisterauszug des BMI ( des vom 12. Mai 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ GdW - Beratung
- ↑ Wiener Zeitung vom 24. Nov. 2003 ( des vom 5. Juni 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Bundeskanzleramt – Rechtsinformationssystem