Gemeinschaftsmarke

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Der Begriff Gemeinschaftsmarke ist mehrdeutig:

  • Gemeinschaftsausgabe, die Ausgabe von Briefmarken zum gleichen Anlass aus mehreren Ländern.
  • Unionsmarke, bis 23. März 2016 Gemeinschaftsmarke genannt, ist ein Rechtsinstitut des gewerblichen Rechtsschutzes auf der Ebene des europäischen Sekundärrechtes.