Genossenschaftsbank Berlin
Die Genossenschaftsbank Berlin (GBB) war ab 1990 ein Kreditinstitut mit Sitz in (Ost-)Berlin.
Genossenschaftsbank Berlin (GBB) | |
---|---|
Rechtsform | |
Gründung | 1950 (als Deutsche Bauernbank) |
Auflösungsgrund | Übernahme durch die DG-Bank |
Sitz | Berlin, Deutschland |
Mitarbeiterzahl | 800 |
Branche | Kreditinstitut |
Geschichte
Bearbeiten19. Jahrhundert bis 1945
BearbeitenDer Genossenschaftsgedanke zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe hatte bereits im 19. Jahrhundert zur Gründung entsprechender Bankinstitute geführt. So wurde im Jahr 1902 in Berlin eine Genossenschaftsbank des Stralauer Stadtviertels bekannt, die alle üblichen Bankgeschäfte anbot wie Check, Depositen, Giro, Inkasso, Hypotheken usw.[1]
1945 bis 1989
BearbeitenNach dem Zweiten Weltkrieg hatte die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Schließung aller Banken in der SBZ angeordnet. Mit Befehl Nr. 146 der SMAD vom 20. November 1945 wurde den ländlichen Genossenschaften die Wiederaufnahme des ländlichen Warenhandels und des Bankgeschäfts gestattet. Ziel sollte auch sein, „werktätigen Einzelbauern über alte Formen der gemeinschaftlichen Arbeit zur sozialistischen Großproduktion“ heranzuführen. 1950 wurden diese mit den Vereinigungen der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) verschmolzen. Die früheren Raiffeisengenossenschaften erhielten dafür den Namen Bäuerliche Handelsgenossenschaften (BHG) und waren in die staatlich gelenkte Wirtschaftspolitik eingebunden. Für das Kredit- und Einlagengeschäft der Genossenschaften wurde 1950 als Zentralinstitut die Deutsche Bauernbank gegründet. 1968 firmierte diese als Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft um.[2]
Ab 1990
BearbeitenMit der Wende entstand auch im Bereich der genossenschaftlichen Kreditinstitute Transformationsbedarf. Die Regierung de Maizière beschloss die Umbenennung in Genossenschaftsbank Berlin. Die Bank sollte eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und zu einer Universalbank erweitert werden. Das Grundkapital hatte eine Höhe von 250 Millionen Mark der DDR. Alleiniger Kapitalhalter war die DDR. Rechtsgrundlage war das Statut der Genossenschaftsbank Berlin vom 30. März 1990.[3] Die Aufgabe sollte die “Förderung des Genossenschaftswesens und des Wohnungsbaus im ländlichen Raum sowie für die Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft in allen Eigentumsfragen” sein.[4] Nach der Wiedervereinigung wurde die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 alleiniger Kapitalhalter. Mit der Verordnung zur Änderung des Statuts der Genossenschaftsbank Berlin und zu deren Umwandlung (GBBStatÄndV) wurde der Name November 1991 in GBB Genossenschafts-Holding Berlin geändert und die Möglichkeit der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft geschaffen.[5]
Da die Bank die gleiche Aufgabe hatte, wie die DG-Bank im Westen, übernahm diese das Geschäft der GBB Genossenschafts-Holding Berlin. Im Gegenzug erhielt die GBB-Holding 6,4 Prozent der Anteile an der DG-Bank und von der DG-Bank wurde ein Barausgleich von 120 Millionen DM gezahlt. Grundlage war der Übernahme und Einbringungsvertrag vom 10. September 1990. Hierbei wurden Aktiva in Höhe von 15.759 Mio. DM und Passiva in Höhe von 15.129 Mio. DM übernommen. Die DG-Bank übernahm auch die 800 Mitarbeiter.
Die Angemessenheit des Kaufpreises und die Behandlung der Altschulden der Kreditnehmer der Bank war Gegenstand parlamentarischer Debatten.[6]
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Werbeanzeige der Genossenschaftsbank des Stralauer Stadtviertels in Berlin in der Kaiser-Wilhelm-Straße gelegen, in: Königlich privilegierte Berlinische Zeitung, 21. Februar 1902.
- ↑ Marvin Brendel: Zweifache Anpassung. Kreditgenossenschaften in der DDR und in den fünf neuen Bundesländern, erschienen im BVR-Magazin Bankinformation, Nr. 5/2009, S. 42–45
- ↑ Statut der Genossenschaftsbank Berlin (Anlage zur Anordnung über das Statut der Genossenschaftsbank Berlin) vom 30. März 1990 (GBl. DDR 1990 I S. 252)
- ↑ Roland Czada, Gerhard Lehmbruch (Hrsg.): Transformationspfade in Ostdeutschland: Beiträge zur sektoralen Vereinigungspolitik; Band 32, Schriften des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung, Köln, 1998, ISBN 9783593358680, S. 273, online
- ↑ Verordnung zur Änderung des Statuts der Genossenschaftsbank Berlin und zu deren Umwandlung (GBBStatÄndV) vom 15. November 1991 (BGBl. I S. 2123)
- ↑ Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Dr. Uwe Küster, Christel Deichmann, Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Christel Hanewinckel, Stephan Hilsberg, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Renate Jäger, Ilse Janz, Sabine Kaspereit, Marianne Klappert, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Thomas Krüger, Konrad Kunick, Werner Labsch, Christine Lucyga, Winfried Mante, Markus Meckel, Christian Müller (Zittau), Gerhard Neumann (Gotha), Volker Neumann (Bramsche), Albrecht Papenroth, Otto Schily, Gisela Schröter, Dr. Mathias Schubert, Ilse Schumann, Richard Schuhmann (Delitzsch), Ernst Schwanhold, Rolf Schwanitz, Erika Simm, Wieland Sorge, Dr. Bodo Teichmann, Wolfgang Thierse, Reinhard Weis (Stendal), Gunter Weißgerber; in: Deutscher Bundestag: Drucksache 13/1081 vom 6. April 1995, online