Georg Christian Thomas

deutscher Jurist und Abgeordneter

Georg Christian Thomas (* 28. November 1797 in Hanau; † im 19. Jahrhundert) war ein deutscher Jurist und Abgeordneter.

Thomas studierte Rechtswissenschaften und wurde zum Dr. jur. promoviert. Er wurde am 20. Dezember 1844 in der Freien Stadt Frankfurt als Advokat zugelassen und wirkte in dieser Funktion in Frankfurt.[1]

Nach der Märzrevolution wurde er 1848 in die Constituierende Versammlung der Freien Stadt Frankfurt gewählt. Er war gemäßigter Demokrat und führendes Mitglied des „Montagskränzchens“ sowie Redakteur der Oberpostamtszeitung.[2]

Literatur

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  • Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 381.
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Einzelnachweise

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  1. Staats- und Adressbuch der Freien Stadt Frankfurt 1850, S. 17
  2. Dieter Fricke, Rudolf Knaack: Dokumente aus geheimen Archiven: Die Polizeikonferenzen deutscher Staaten, 1851–1866, 1983, S. 215.