Georg Frantz (* 4. Dezember 1899 in Ückeritz; † nach 1965) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Er war der Sohn eines staatlichen Försters. Seine Konfession war evangelisch. 1918/1919 nahm er an Grenzschutzkämpfen teil und hatte eine Kriegsdienstbeschädigung. Er legte 1922 die erste Staatsprüfung in Stettin mit „gut“, die zweite 1925 in Berlin ebenfalls mit „gut“ ab. Im selben Jahr wurde er Rechtsanwalt am Amts- und Landgericht Stettin. Er wurde promoviert. Zum 1. Oktober 1932 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 1.350.547).[1] Am 1. August 1933 wurde er Landgerichtsrat in Stettin und zwei Monate später Oberlandesgerichtsrat in Stettin. 1937 wurde er Hilfsrichter beim Reichsgericht und acht Monate später Reichsgerichtsrat. Er war im IV. Zivilsenat des Reichsgerichts tätig.

Nach 1945 war er ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht und Rechtsanwalt in Lübeck.

Mitgliedschaften

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  • Richtung und Grundgedanken der reichsgerichtlichen Rechtsprechung zum Ehegesetz, DR 1941, S. 1028
  • Rechtsprechung in Abstammungsstreitigkeiten, DR 1941, S. 1973
  • Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung in Abstammungsstreitigkeiten, DR 1942, S. 820
  • Zur Rechtsprechung des RG auf familienrechtlichem Gebiet, NJW 1949, S. 448
  • Zur Abstammungsfeststellungsklage, DRiZ 1955, 282

Literatur

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  • Kathrin Nahmmacher: Die Rechtsprechung des Reichsgerichts und der Hamburger Gerichte zum Scheidungsgrund des § 55 des EheG 1938 in den Jahren 1938 bis 1945, (Europäische Hochschulschriften: Reihe 2, Rechtswissenschaft; Band 2604) Frankfurt am Main 1999, S. 96f.

Einzelnachweise

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  1. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/9420500