Georg Heinrich Maier

deutscher Rechtswissenschaftler im Bereich des Römischen Rechts

Georg Heinrich Maier (* 16. April 1907 in Tübingen, Königreich Württemberg; † 1945 in Baranowitschi, heutiges Belarus) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Journalist. Seine akademische Laufbahn begann er in Berlin unter Ernst Rabel, sie endete jedoch aufgrund seiner Kritik an den Nationalsozialisten 1934. Maier wandte sich dann dem Journalismus zu und schrieb noch bis Herbst 1936 Artikel, in denen er Vorhaben der Nationalsozialisten, teils offen, teils verdeckt, kritisierte. Um weiteren Repressalien zu entgehen, trat er 1939 der Wehrmacht bei und starb 1945 in sowjetischer Kriegsgefangenschaft. Sein Tod hinterließ nach Einschätzung seiner Kollegen eine große Lücke in der Wissenschaft des Römischen Rechtes der Nachkriegszeit.

Frühes Leben und beginnende akademische Laufbahn

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Maier wurde am 16. April 1907 in Tübingen als Sohn des Philosophen Heinrich Maier geboren. Sein Großvater mütterlicherseits war der Philosoph Christoph von Sigwart und sein Urgroßvater Heinrich Christoph Wilhelm von Sigwart. Seine Schwester ist die Wissenschaftshistorikerin und Philosophin Anneliese Maier.[1] Beide Eltern von Georg Heinrich Maier waren schwäbischer Herkunft.[2] Maier wurde damit in eine Akademikerfamilie hineingeboren und schlug ebenfalls eine akademische Laufbahn ein. Er entschied sich für die Beschäftigung mit dem Römischen Recht. Er teilte sich mit dem 1461 geborenen deutschen Juristen Ulrich Zasius, der sich ebenfalls mit dem Römischen Recht beschäftigte, eine Namensgemeinsamkeit der Mutter: Beide hießen Anna Sigwart. Ob eine Verwandtschaft bestand, ist nicht bekannt.[3]

Nach Besuchen von Gymnasien in Göttingen, Heidelberg und Berlin[1] begann Maier in Berlin Rechtswissenschaften zu studieren, wo er auch die erste juristische Staatsprüfung ablegte. Als Referendar begann er sich wissenschaftlich zu betätigen. So veröffentlichte er einen Artikel mit dem Titel Regress wegen Zahlung fremder Schulden, wenn nicht nomine debitoris gezahlt ist? in der Savigny-Zeitschrift für Rechtsgeschichte 1930 und drei Beiträge im Rechtsvergleichenden Handwörterbuch von Franz Schlegelberger zum Erbrecht 1931.[3]

Maier wurde ein Schüler von Ernst Rabel und legte 1932 die Dissertation mit dem Titel Prätorische Bereicherungsklagen vor, mit der er summa cum laude zum Dr. iuris utriusque promoviert wurde.[3] 1933 habilitierte er sich mit einer Schrift unter dem Titel Juris vinculum inter personas, Studien zum Römischen und modernen Obligationsbegriff, die aber bis ins Jahr 1951, also einige Jahre nach seinem Tod nicht veröffentlicht war.[2] Veröffentlicht wurde die Arbeit 1953 und 1954 in zwei Aufsätzen.[4] Sie gilt als „großartige historisch-methodische Betrachtung über die Natur des Forderungsrechtes“.[3]

Im Jahr 1934 setzten die Nationalsozialisten seiner beginnenden akademischen Laufbahn ein Ende. Maier wurde durch das Preußische Kultusministerium trotz von der juristischen Fakultät angenommener Habilitation die venia legendi verweigert.[5] Wegen eines Aufsatzes[6] in der Vossischen Zeitung über die Ausbildung des akademischen Nachwuchses und der Weigerung Mitglied des NS-Dozentenbund zu werden,[3] wurde er für mehrere Wochen im Konzentrationslager Oranienburg interniert.[7] Auch seine Schwester Anneliese geriet in politische Konflikte mit den Nationalsozialisten und bekam Probleme mit ihrer Habilitation 1934. Sie ging, im Gegensatz zu ihrem Bruder, nach Italien.[3]

Die universitäre Laufbahn war Maier nach seiner Internierung im Konzentrationslager verschlossen, und so betätigte er sich als Anwalt.[5] Während dieser Zeit klagte er darüber, dass er mit seinen Mandaten kaum die Kosten seines Büros bezahlen könne und er Schwierigkeiten bei der Zulassung in die Anwaltskammer hatte. Auch mit seinem Sozius in der Kanzlei soll Maier nach eigenen Angaben Probleme gehabt haben.[3] In Berlin verkehrte er trotz der von den Nationalsozialisten verhängten Repressalien gegen ihn in der Gesellschaft von anderen Romanisten, so unter anderem Brigitte Levy, die Maier als „erste Romanistin“ bezeichnete. Ihr Vater Ernst Levy revidierte die Dissertation von Maier und veröffentlichte sie in der gemeinsam mit Maiers Doktorvater Rabel herausgegebenen Reihe Romanistische Beiträge zur Rechtsgeschichte.[8] Maier veröffentlichte in den Jahren 1934 und 1935 noch drei Besprechungen von romanistischen Arbeiten in der Zeitschrift der Savigny-Stiftung. Seine letzte wissenschaftliche Arbeit wurde 1936 der Artikel Novation in Schlegelbergers Rechtsvergleichendes Handwörterbuch.[3]

Journalistische Veröffentlichungen

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Neben der Tätigkeit als Anwalt publizierte er weiter in Zeitungen, auch in Opposition zum NS-Regime, so in der Vossischen Zeitung und in der Frankfurter Zeitung. Die Artikel aus dieser Zeit zeigen laut Werner Flume ein einzigartiges „juristisch-publizistische[s] […] Können[ ]“ und seien Ausdruck eines „furchtlosen Einsatzes im Kampf gegen den nationalsozialistischen Totalitarismus“.[9] Zu diesen Aufsätzen gehörte auch eine Kommentierung eines Urteils der Richterin Hedwig Reimer, die später Maiers Frau wurde.[8] Nachdem die Vossische Zeitung am 31. März 1934 aufgrund eines Verbotes eingestellt worden war, schrieb er bis Herbst 1936 zahlreiche Artikel in der Frankfurter Zeitung, die er häufig mit M. unterzeichnete, aber auch mit Richter oder Spiegler. Letzteres scheint eine Anspielung auf Eike von Repgow, den Verfasser des Rechtsspiegels Sachsenspiegel, zu sein. Bei einigen anonymen Beiträgen ergibt sich aus ihrem Inhalt, dass der Autor nur ein „gebildeter Rechtshistoriker“ sein könne.[10]

Inhaltlich beschäftigte sich Maier in dieser Zeit mit verschiedenen juristischen Themen. Andreas Wacke identifiziert drei Schwerpunkte in der Arbeit von Maier. Den ersten Schwerpunkt bilden dabei justizpolitische Themen, wie die Überleitung der Gerichte auf das Reich, der Volksgerichtshof, die Verdrängung von Frauen aus Justiz und Rechtspflege sowie die Frage von Unabhängigkeit und Unabsetzbarkeit von Richtern und andere weniger politische juristische Themen, wie die reformatio in peius, Bagatellverfahren und Reformen im juristischen Studium. Im Rahmen der Artikel von Maier über diese juristischen Themen identifiziert Wacke als Hauptthemen Maiers das Straf- und Strafprozessrecht sowie die Scheidungspraxis, insbesondere im Rahmen von sogenannten „Mischehen“. Maier beteiligte sich an der rechtswissenschaftlichen Diskussion, indem er über Referentenkommentare zu den Nürnberger Rassegesetzen und die Frage schrieb, ob Kommentare aus der Zeit vor 1933 noch zu benutzen oder stattdessen durch „gesundes Volksempfinden“ zu verdrängen seien.[11]

Maier berichtete in seinen Zeitungsbeiträgen über zahlreiche Eingriffe des NS-Regimes, so die Zensur der Presse, das Schriftleitergesetz, die Aufenthaltsbeschränkungen gegenüber Pfarrern, die Anklage aufgrund eines verweigerten Flaggengrußes gegen einen Bürgermeister, Einschränkungen des Kündigungsschutzes von jüdischen Arbeitern und Kündigung wegen früherer kommunistischer Betätigung.[11]

Der zweiten Schwerpunkt seiner Arbeit war nach Wacke die Berichterstattung über juristische Veranstaltungen. Dazu gehörte unter anderem ein Bericht über den Deutschen Juristentag in Leipzig 1936. Maier betonte den Bruch mit der Tradition der früheren Juristentage und hielt die Tagung mehr für einen „NS-Rechtswahrertag“ als eine „Heerschau und Feierkundgebung des deutschen Rechtsstandes“. Andere Veranstaltungen, über die Maier berichtete, waren Vorträge von Roland Freisler, Carl Schmitt und Walter Simons.[12] Maier bot in seinen Berichten Einblicke in Tagungen der Akademie für Deutsches Recht und eine Tagung von Carl Schmitt für Hochschullehrer unter dem Titel Das Judentum in der Rechtswissenschaft.[13]

Als dritten Schwerpunkt seiner publizistischen Tätigkeit nennt Wacke die Hochschulpolitik. Maier berichtete hier zum einen über äußere Änderungen des Hochschulbetriebes. So trugen die Professoren der Berliner Fakultäten Talare in vier Farben. Im NS kam zu den Talaren häufig auch ein braunes Hemd. Maier berichtete auch über juristische Änderungen, so die Reichshabilitationsordnung und das Gesetz zur Entpflichtung von Hochschullehrern. In seinen Beiträgen berichtete Maier ferner über viele Professoren, darunter am 28. Januar 1934 der 60. Geburtstag seines Doktorvaters Rabel, der drei Jahre später in die USA emigrieren musste. Glückwünsche umfassten Paul Oertmann, Rudolf Stammer, aber auch Franz Schlegelberger. Maier wies auch auf die Zwangsemeritierung vieler Rechtswissenschaftler wie Martin Wolff, Heinrich Triepel, Ernst Levy oder Walter Jellinek hin.[14]

Die Publikationstätigkeit Maiers stieß insbesondere auf Widerstand im Nationalsozialismus. Im Publikationsorgan der SS, Das schwarze Korps erschien am 24. September 1936 ein ganzseitiger „Hetz-Artikel“ gegen Maier mit dem Titel Der Fall M. : Hinterlist mit Methode. Dabei kritisierten die Autoren die Kritik Maiers an den Rechtsänderungen der Nationalsozialisten, gestehen Maier aber zu, dass er geschickt diese Kritik mit gelegentlichem Lob oder Wohlwollen verbinde, um sich nicht zu sehr angreifbar zu machen. Das Ergebnis des Artikels war dennoch, dass die Beiträge Maiers als „zersetzend“ einzustufen seien. Maier sei die Aufnahme in den NS-Schriftstellerverband zu versagen.[15]

Zunächst führten die Angriffe gegen Maier und die Frankfurter Zeitung nicht zum Erfolg. Das Propagandaministerium wies entsprechende Gesuche zurück, denn zunächst sollte nach Hitlers Wunsch noch der Eindruck erweckt werden, dass nicht alle Zeitungen gleichgeschaltet seien. Trotzdem kam es zu weiteren Angriffen gegen Maier und zu einem zweiten Artikel in Das schwarze Korps am 29. Oktober 1936. Der Aufhänger war, dass Maier erneut als Korrespondent an der Tagung der Akademie für Deutsches Recht teilnahm, obwohl Das Schwarze Korps seine Ablösung als Berichterstatter gefordert hatte. Ein weiterer Grund war ein Bericht Maiers über einen wegen Verstoßes gegen das Blutschutzgesetz angeklagten Juden aus Darmstadt, der zu Protesten im Ausland geführt hatte. Die Frankfurter Zeitung trennte sich dann im Herbst 1936 von Maier.[16]

Nach 1936

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Im Jahr 1937 soll ihm eine Professur in Südafrika angeboten worden sein.[5] Aus der Zeit nach 1936 wird erst 1939 wieder von Maier berichtet. In diesem Jahr trat Maier in die Wehrmacht ein, um weiteren Angriffen auf seine Person zu entgehen.[17] Im Jahr 1942 war er als Nachfolger von Gerhard Dulckeit als Ordinarius für Römisches und Bürgerliches Recht an der Universität Heidelberg im Gespräch.[5] Von allen zuständigen politischen Stellen wurde Maier jedoch als „untragbar“ eingestuft.[9] Nach Burmeister[3] und Wacke war insbesondere die negative Beurteilung durch den NS-Dozentenbund Grund für die Ablehnung der Berufung.[5]

Im Laufe des Krieges erhielt Maier den Rang eines Oberleutnants der Luftwaffe. Im April 1945 geriet er bei der Eroberung Berlins in sowjetische Kriegsgefangenschaft. Er verstarb auf dem Weg nach Russland in Baranowitschi bereits im Oktober 1945. Diese Information wurde jedoch nicht übermittelt, und so galt er lange Zeit als verschollen.[3] Erst im Jahr 1951 berichteten ehemalige Mitgefangene, dass sie Maier bereits 1945 begraben hätten. Maier hinterließ neben seiner Frau Hedwig Maier vier Kinder.[18] Seine Ehefrau hatte sich schon im Herbst 1944 nach Hirschau, in der Nähe von Tübingen, mit den vier Kindern begeben. Sie schrieb mehrere Briefe an ihren verschollenen Ehemann, um ihm nach seiner erhofften Rückkehr die Möglichkeit zu geben, an dem nicht erlebten Teil des Lebens seiner Kinder doch irgendwie teilzuhaben. Einige dieser Aufzeichnungen veröffentlichte sie 1992 unter dem Titel Die Eroberung von Hirschau: Das Kriegsende in den Tagebuchbriefen von H. M.[19] Im Jahr 1967 sprach die Bundesregierung Georg Heinrich Maier posthum eine Gerstenmaier-Professur zu, wodurch seiner Witwe und seinen Kindern als Halbwaisen entsprechende Bezüge zuerkannt wurden.[3]

Werner Flume beschreibt das Gedächtnis von Maier als „phänomenal[ ]“ und attestiert ihm eine umfassende Bildung.[2] Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt Wacke.[17] Flume beschreibt ihn als Vertreter einer geschichtlichen Rechtswissenschaft und attestiert ihm, dass er einer der bedeutendsten Romanisten geworden wäre, sofern er den Krieg überlebt hätte.[9] In der Rückschau wird der Widerstand Maiers gegen rechtliche Entwicklungen im Nationalsozialismus erwähnt. Als Widerstandskämpfer wird Maier jedoch nicht eingestuft.[3]

Publikationen

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Monographien

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  • Prätorische Bereicherungsklagen (= Romanistische Beiträge zur Rechtsgeschichte 5). Dissertation 1932.
  • Juris vinculum inter personas. Studien zum Römischen und modernen Obligationenbegriff. Habilitation 1933. Erschienen in zwei Teilen: 1. Irrtümliche Zahlung fremder Schulden, in: Archiv für die civilistische Praxis, Band 152 (1952/53), S. 97–111; 2. Zur Geschichte des Zession, in: Geschichte der antiken Rechte und allgemeinen Rechtslehre, FS für Ernst Rabel, 2, hg. von Wolfgang Kunkel, 1954, S. 205–233.

Aufsätze und Buchbesprechungen

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  • Regress wegen Zahlung fremder Schulden, wenn nicht nomine debitoris gezahlt ist?. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung. Band 50, 1930, S. 486–500.
  • Besprechung von Harald Sieg: Quellenkritische Studien zur Bessergebotsklausel (in diem addictio) im Römischen Kaufrecht (1933). In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Romanistische Abteilung. Band 54, 1934, S. 468–471.
  • Besprechung von Cesare Sanfilippo, Il metus nei negoti giuridici, (Padua 1934). In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Romanistische Abteilung. Band 55, 1935, S. 402 f.
  • Besprechung von Gianetto Longo, L’heriditatis petitio (Padua 1933). In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Romanistische Abteilung. Band 55, 1935, S. 413–419.

Artikel in Wörterbüchern

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  • Erbschaftsanspruch. In: Rechtsvergleichendes Handwörterbuch. Herausgegeben von Franz Schlegelberger, Band 3, 1931, S. 122–125.
  • Erbschaftskauf. In: Rechtsvergleichendes Handwörterbuch. Band 3, 1931, S. 125–128
  • Erbschein (Publizität im Erbrecht). In: Rechtsvergleichendes Handwörterbuch. Band 3, 1931, S. 129–135.
  • Novation. In: Rechtsvergleichendes Handwörterbuch. Band 5, 1936, S. 451–456.

Literatur

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  • Werner Flume: Georg H. Maier †. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Romanistische Abteilung, Band 68, 1951, S. 633–634.
  • Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung. Band 117, 2000, S. 473–481.
  • Karl Heinz Burmeister: Georg Heinrich Maier. In: Württembergische Biographien. Band 1, 2006, S. 167–169, Digitalisat.

Anmerkungen

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  1. a b Maier Georg Heinrich - Detailseite - LEO-BW. In: leo-bw.de. LEO-BW, abgerufen am 30. Juni 2024.
  2. a b c Werner Flume: Georg H. Maier †. S. 633.
  3. a b c d e f g h i j k l Karl Heinz Burmeister: Georg Heinrich Maier. In: Württembergische Biographien. S. 167–169, Digitalisat.
  4. 1. Teil: Zur Geschichte der Zession. In: Festschrift für Ernst Rabel II. 1954, S. 205–233. 2. Teil: Irrtümliche Zahlung fremder Schulden. In: Archiv für die civilistische Praxis, Band 152, 1952/53, S. 97–111 (mit Verbesserungen von Rolf Serick). vgl. Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 475 Fn. 7.
  5. a b c d e Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 475.
  6. Die Professoren der Zukunft: Aus dem Dozentenlager in Zossen. In: Vossische Zeitung. Ausgabe vom 23. Januar 1934. zitiert nach Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 476.
  7. Werner Flume: Georg H. Maier †. S. 633–634.
  8. a b Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 476.
  9. a b c Werner Flume: Georg H. Maier †. S. 634.
  10. Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 476–477.
  11. a b Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 477–478.
  12. Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 478.
  13. Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 479.
  14. Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 479–480.
  15. Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 480.
  16. Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 480–481.
  17. a b Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 481.
  18. Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 474.
  19. Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 473.