Gerichts-Zeitung

Wissenschaftliche Fachzeitschrift

In den Jahren 1919 bis 1931 wurde in Wien die Gerichts-Zeitung verlegt.

Gerichts-Zeitung

Beschreibung juristische Fachzeitschrift
Verlag Manzsche Verlags- und Universitäts-Buchhandlung
Erstausgabe 1919
Einstellung 1931
Erscheinungsweise 14-täglich
Chefredakteur Erwin Hellmer, Gustav Ratzenhofer

Die Gerichts-Zeitung war von 1850 bis 1918 unter dem Titel Allgemeine Österreichische Gerichtszeitung erschienen,[1] die von Theobald von Rizy gegründet und bis 1866 herausgegeben wurde.[2] Sie wurde seit 1850 von Moritz von Stubenrauch und seit 1864 gemeinsam von Stubenrauch und Julius Glaser redigiert. In ihr publizierten so renommierte Rechtswissenschaftler wie Rudolf von Jhering.[3] Die Gerichts-Zeitung wurde zur 1. Ausgabe des Jahres 1932 mit den Juristischen Blättern zusammengelegt, die bereits seit 1872 erschienen waren.

Die Gerichts-Zeitung erschien zweimal im Monat mit Ausnahme des Monats August.

Sie enthielt Aufsätze, Buchbesprechungen sowie Gerichtsentscheidungen zu allen Rechtsgebieten, insbesondere des Obersten Gerichtshofs zu Zivil- und Strafsachen. Für die Jahre 1919–1920 ist die ungezählte Beilage „Zivil- und Strafentscheidungen; Kriegsrechtliche Entscheidungen“ nachgewiesen.

Verleger, Eigentümer und Herausgeber war die „Manzsche Verlags- und Universitäts-Buchhandlung“ mit Sitz am Kohlmarkt 20 in Wien I. Der Sitz der Schriftleitung war ab 1927 in der Habitgasse 178, Wien XIII/4. Verantwortliche Schriftleiter waren Erwin Hellmer und Gustav Ratzenhofer.

Literatur

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  • Helmut W. Lang (Hrsg.): Österreichische Retrospektive Bibliographie (ORBI). Bearbeitet an der Österreichischen Nationalbibliothek. Reihe 2: Österreichische Zeitungen 1492–1945, Band 2: Bibliographie der österreichischen Zeitungen 1621–1945, A-M, Verlag K. G. Saur, München 2003, ISBN 3-598-23384-1
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Einzelnachweise

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  1. Digitalisate in der Österreichischen Nationalbibliothek bei ANNO
  2. Rizy, Theobald Freiherr von (1866) Dr. iur. Österreichisches Parlament, abgerufen am 15. März 2020.
  3. beispielsweise Rudolf von Jhering: Jhering`s Geist des römischen Rechts. Allgemeine österreichische Gerichtszeitung Bd. 16, S. 195–196; 199–201 oder Rudolf von Jhering: Der Besitz, die Thatsächlichkeit des Eigenthums. Allgemeine österreichische Gerichtszeitung Bd. 19, S. 171–173.