Gerichtsamt Reichenau
Das Gerichtsamt Reichenau war in den Jahren zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Reichenau.
Geschichte
BearbeitenNach dem Tod des sächsischen Königs Friedrich August II. wurde unter Regierung von dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.[1]
Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Aufgelöst wurde das Königliche Gericht Reichenau sowie die Patrimonialgerichtsbarkeit der Standesherrschaft Reibersdorf. Das neugebildete Gerichtsamt Reichenau unterstand dem Bezirksgericht Zittau. Sein Gerichtsbezirk umfasste Reichenau, Dornhennersdorf (Ober- und Neu-), Friedersdorf bei Reibersdorf, Friedreich, Gießmannsdorf, Lichtenberg, Markersdorf, Maxdorf, Mittelweigsdorf, Neugersdorf bei Weigsdorf, Oberweigsdorf, Oppelsdorf, Reibersdorf, Sommerau, Türchau, Wald und Zittel.[2]
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über.
Seitdem das bisherige königliche Gericht als königliches Gerichtsamt bezeichnet wurde, führte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann.[3]
Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamtes Reichenau wurden im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Zittau mit Sitz in der Stadt Zittau integriert.
Das Gerichtsamt Reichenau wurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neu gegründete Amtsgericht Reichenau abgelöst.
Schriftliche Überlieferung
BearbeitenDie Archivalien des Gerichtsamts Reichenau werden als Bestand 50424 Gerichtsamt Reichenau heute im Sächsischen Staatsarchiv – Staatsfilialarchiv Bautzen verwaltet.[4]
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg, 1861, S. 749–750
- ↑ Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 244, Digitalisat
- ↑ Gesetz- und Verordnungsblatt (2117) 1856
- ↑ Bestand 50424 Gerichtsamt Reichenau im Staatsfilialarchiv Bautzen