Gerichtsamt Wolkenstein

Eingangsgericht im Königreich Sachsen

Das Gerichtsamt Wolkenstein war zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Wolkenstein.

Geschichte

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Nach dem Tod des sächsischen Königs Friedrich August II. wurde unter der Regierung von dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.[1]

Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Aufgelöst wurde das Königliche Gericht Wolkenstein. Das neu gebildete Gerichtsamt Wolkenstein unterstand dem Bezirksgericht Annaberg. Sein Gerichtsbezirk umfasste Wolkenstein, Drebach (Ober-, Mittel-, Nieder-), Falkenbach mit Himmelmühle, Gehringswalde, Griesbach, Großolbersdorf, Grünau, Hilmersdorf mit neuen Häusern und Heinzebank, Hohndorf, Hopfgarten, Neundorf, Scharfenstein mit Weida, Schönbrunn mit Heidelbach, Streckewalde, Venusberg, Wiltzsch und das Schönbrunner Forstrevier.[2]

Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über.

Seitdem das bisherige königliche Gericht als königliches Gerichtsamt bezeichnet wurde, führte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann.[3]

Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamtes Wolkenstein wurden im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Marienberg mit Sitz in der Stadt Marienberg integriert.

Das Gerichtsamt Wolkenstein wurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neugegründete Amtsgericht Wolkenstein abgelöst.[4]

Gerichtsgebäude

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Gerichtsgebäude

Das Gerichtsamt Wolkenstein nutzte das Schloss Wolkenstein als Gerichtsgebäude. Es steht als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg 1861, S. 749–750
  2. Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 278, Digitalisat
  3. Gesetz- und Verordnungsblatt (2117) 1856
  4. Bestand 33038 Gerichtsamt Wolkenstein, Online

Koordinaten: 50° 39′ 18″ N, 13° 3′ 52″ O