Der Gerichtsbezirk Dignano (italienisch: distretto giudiziario Dignano; slowenisch: občina židovska Vodnjan, kroatisch: kotarsko satničtvo Vodnjan) war ein dem Bezirksgericht Dignano unterstehender Gerichtsbezirk in der Markgrafschaft Istrien.

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Dignano
(slowenisch: Vodnjan)
(kroatisch: Vodnjan)
Basisdaten
Kronland Markgrafschaft Istrien
Bezirk Pola
Sitz des Gerichts Dignano (Vodnjan)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Rovigno
Fläche 335,67 km2
(1910)
Einwohner 18.032
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Italien


Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im südlichen Istrien bzw. im heutigen Kroatien nördlich der Stadt Pula. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten, nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte das Gebiet an Jugoslawien. Er ist heute Teil der Gespanschaft Istrien in der Republik Kroatien.

Geschichte

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Um 1850 wurde in Istrien so wie im gesamten Kaisertum Österreich die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit aufgelöst. In der Folge wurde unter anderen der Gerichtsbezirk Dignano geschaffen. Der Gerichtsbezirk unterstand dem für die gesamte Grafschaft zuständigen Landesgericht Rovigno, das wiederum dem Oberlandesgericht Triest, das am 1. Mai 1850 seine Tätigkeit aufnahm, unterstellt war.[1] Auch nachdem Istrien bzw. Triest sowie Görz und Gradisca vom ursprünglichen Kronland Küstenland ihre Selbständigkeit als Kronland erlangten, blieb das Oberlandesgericht Triest die oberste Instanz für den Gerichtsbezirk Dignano.

Der Gerichtsbezirk Dignano bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Pola (Pulj) und Rovigno (Rovinj), jedoch ohne die Stadt Rovigno, den Bezirk Pola.[3] Der Gerichtsbezirk Dignano wies 1869 eine Bevölkerung von 13.587 Personen auf.

Bis 1910 wuchs die Einwohnerzahl auf 18.032 an, davon hatten 11.070 Personen Kroatisch (81,5 %) als Umgangssprache angegeben, 6.620 sprachen Italienisch (36,7 %), 97 Slowenisch (0,5 %) und 96 Deutsch (0,5 %). Der Bezirk umfasste zuletzt eine Fläche von 335,67 km² bzw. drei Gemeinden. Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Dignano zur Gänze Italien zugeschlagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte das Gebiet an Jugoslawien und ist seit 1991 Teil der Republik Kroatien.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Italienisch-
sprachige
Slowenisch-
sprachige
Kroatisch-
sprachige
1869 13.587
1880 14.618 51 5.360 31 8.842
1890 15.090 31 5.558 51 9.303
1910 18.032 96 6.620 97 11.070

Gerichtssprengel

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Der Gerichtsbezirk Dignano umfasste Ende Februar 1918 die drei Gemeinden Barbana (Barban), Dignano (Vodnjan) und Sanvincenti (Svetvinčenat).

Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Oesterreich. 1850, XLI. Stück, Nr. 138: „Verordnung des Ministers der Justiz vom 6. April 1850 […]“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868

Literatur

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  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Orts-Repertorium von Triest und Gebiet, Görz, Gradisca und Istrien. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1873
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium vom Küstenlande. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1885
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium des Österreichisch-Illyrischen Küstenlandes. Neubearbeitung auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. December 1890. Wien 1894
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)